Re: Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2016
Wenn das über die entsprechenden Konten gebucht wird, sollte es in der Fibu außerhalb der Gewinnermittlung bleiben.
Wird kein Fibu-Programm benutzt, muss das entsprechend berücksichtigt werden. Es ist ja technisch kein Problem Konten außerhalb der Ertragsrechnung zu lassen.