Re: Übernachtung Mannschaft bei Turnier
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016
Wenn die Übernachtung im Rahmen der Sportveranstaltung erforderlich ist, fält das sicher in den Zweckbetrieb. Das gilt ja auch für Sportreisen (mit Transfer und Übernachtung).
Als gesonderte Leistung gehe ich hier von einer Umsatzsteuerpflicht aus (7%). Ist die Übernachtung Teil einer Teilnahmegebühr für die gesamte Sportveranstaltung, wäre das m.E. nach § 4 Nr. 22b UStG steuerfrei.