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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Beitrag zu früh überwiesen
von: Martin100 ()
Datum: 06.01.2023

Guten Abend,
ein Mitglied hat seinen Jahresbeitrag für 2023 leider zu früh überwiesen (die Rechnungen waren noch gar nicht veschickt) so dass der Betrag noch am 30.12.2022 auf dem Konto war.
Ich würde das jetzt als passive Rechnungsabgrenzung auf ein Rechnungsabgrenzungskonto buchen und in keinen der Bereiche (Ideal, Zweckbetrieb, Wirtschaft) klassifizieren, sondern einfach gesondert aufführen und auch entsprechend nicht in der Einnahme / Überschuss Rechnung mit einbeziehen.
Kann ich das so machen?
Viele Grüße

Re: Beitrag zu früh überwiesen
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2023

Bei EÜR gibt es keine Rechnungsabgrenzung. Der Beitrag muss also noch in 2022 erfasst werden. Was spricht denn dagegen?

Re: Beitrag zu früh überwiesen
von: Martin100 ()
Datum: 07.01.2023

Vielen Dank für ihre Antwort. Ich dachte, dass es sich bei Beiträgen um wiederkehrende Leistungen handelt und die nach der 10 Tage Regel dem Jahr zugeordnet werden, in das sie wirtschaftlich eigentlich gehören.

Re: Beitrag zu früh überwiesen
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2023

Ja stimmt, das hatte ich gar nicht bedacht.
Allerdings spielen für Einnahmen des ideellen Bereich die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG keine Rolle.