Re: Unterstützer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.10.2016
> ...Aber das einfache Logo abbilden auf der Homepage dürfen wir schon?
Ja, aber nur "ohne besondere Hervorhebung", also nicht allzu groß.
> Sollten wir es verlinken, wird die Summe der Einnahme unter Werbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst. Hier haben wir einen Freibetrag von 35.000 Euro ist das richtig?
Das ist richtig.
Weil oft die Werbeleistung in keinem Verhältnis zum Betrag steht, den der Sponsor zahlt, könnte das Ganze vertraglich so gestaltet werden, dass die Werbeschaltung eigens abgerechnet wird und getrennt davon eine Spende erfolgt.