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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: kine ()
Datum: 01.01.2023

Hallo und ein gutes Neues Jahr

ich habe eine Frage zur Fahrkostenabrechnung bei Personen die Übungseiterpauschale oder Ehrenamtspauschale erhalten bzw. sozusagen angestellt sind und Vergütungsanspruch haben

Hier ist eine Fahrtenabrechnung vorgesehen.

Es ist doch so, dass Aufwand wie Fahrten zusätzlich zu den Pauschalen (steuer- und sozialversicherungsfrei) ausgezahlt werden können.

Die Fahrten zum Training und Heimspielen wären dann aber zu versteuern (Pauschalversteuerung?) wegen der gewöhnlichen Arbeitsstätte, wenn die Pauschale ausgeschöpft ist. Bis zur Ausschöpfung der Pauschale ist aber grundlegend möglich steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, oder?

Erhält ein Ehrenamtlicher Helfer keine Vergütung, können wiederum Fahrten, egal wohin, komplett abgerechnet werden (Satzungskonformität vorausgesetzt). Oder?

Eine andere Frage ist wie viel ÜL-Vergütung oder andere Vergütungen ein Verein auszahlen kann.
Wenn wir allen Ehrenamtlichen vergüten würden und das ganze aber auf die Pauschalen beschränken kämen bestimmt einige 10.000 EURO zusammen. Dann würden wir aber dunkelrote Zahlen schreiben. Insbesondere wenn nicht gegen Spende verzichtet wird.

Gibt es hierzu sowas wie eine Formel wieviel ein Verein ausgeben kann, zB in Bezug auf seine Finanz- oder Ertragskraft? Es gibt hier natürlich das Kalkül, dass ein großer Teil zurückgespendet wird. Wir wollen aber keinesweges irgendwelche rechtlichen Grenzen überschreiten und im Nachhinein Nachzahlung machen müssen oder andern Ärger bekommen.

Eine ganz andere und wichtige Frage ist natürlich eine gewisse Gleichbehandlung hinzubekommen.

Schöne Grüße

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 01.01.2023

Es ist doch so, dass Aufwand wie Fahrten zusätzlich zu den Pauschalen (steuer- und sozialversicherungsfrei) ausgezahlt werden können.

# Ganz richtig.

Die Fahrten zum Training und Heimspielen wären dann aber zu versteuern (Pauschalversteuerung?) wegen der gewöhnlichen Arbeitsstätte, wenn die Pauschale ausgeschöpft ist. Bis zur Ausschöpfung der Pauschale ist aber grundlegend möglich steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen, oder?

# Ja.

Erhält ein Ehrenamtlicher Helfer keine Vergütung, können wiederum Fahrten, egal wohin, komplett abgerechnet werden (Satzungskonformität vorausgesetzt). Oder?

# Das ist zwar von der Finanzverwaltung nicht geklärt. Man könnte es aber als pauschalen Aufwandsersatz behandeln, der mindestens im Rahmen der Ehrenamtspauschale steuerfrei ist.


Gibt es hierzu sowas wie eine Formel wieviel ein Verein ausgeben kann, zB in Bezug auf seine Finanz- oder Ertragskraft?

# Ein Formel nicht, aber eine Anleitung der Rechtsprechung: Es muss Monat für Monat darstellbar sein, dass die Vergütungen auch ohne Rückspende hätten bezahlt werden können.

Es gibt hier natürlich das Kalkül, dass ein großer Teil zurückgespendet wird.

# Das darf aber nicht mit eingerechnet werden, weil der Zahlungsanspruchg ernsthaft eingeräumt sein muss.
Das gilt nur dann, wenn er auch hätte beansprucht werden können, ohne dass der Verein zahlungsunfähig wird.

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: kine ()
Datum: 02.01.2023

In welcher Art und Weise muss der Verzichtserklärung dokumentiert werden.
Benötigen wir eine schriftliche Erklärung oder reicht es, dass wir es so angeben und verbuchen.

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 02.01.2023

Die Finanzverwaltung erwartet eine explizite Verzichtserklärung. Das geht wohl nicht anders als schriftlich.

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: kine ()
Datum: 12.07.2023

Hallo Hr. Pfeffer,

können den Spieler/Sportler (Amateure / Hobby) auch Fahrtgeld sozialvers- - und steuerfrei erhalten wie zB Ehrenamtliche?

Für Fahrten zum Training und den Spielen und gibt es da sowas wie Höchstbeträge?

Habe mal was von 200EUR im Monat gelesen. Stimmt das so?

Wahrscheinlich muss das auch in der Satzung so stehen, richtig?

Danke und schöne Grüße



Edited 1 time(s). Last edit at 12.07.2023 by pfeffer.

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2023

können den Spieler/Sportler (Amateure / Hobby) auch Fahrtgeld sozialvers- - und steuerfrei erhalten wie zB Ehrenamtliche?

# Ja, hier gelten die allgemeinen Regelungen, also ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten können die Kilometerpauschalen steuerfrei erstattet werden.

Für Fahrten zum Training und den Spielen und gibt es da sowas wie Höchstbeträge?

# Es gelten die pauschalen Kilometersätze (mit dem PKW 30 Cent pro Fahrkilometer).

Habe mal was von 200EUR im Monat gelesen. Stimmt das so?

# Das ist ein pauschaler Aufwandsersatz, d.h. eine Nichtaufgriffsgrenze pro Monat. Mittlerweile liegt der aber bei 250 Euro.

Wahrscheinlich muss das auch in der Satzung so stehen, richtig?

# Nein. Aufwandsersatz muss nicht per Satzung erlaubt werden.

Re: Übungsleiterpauschale und Fahrtenabrechnung
von: kine ()
Datum: 19.07.2023

Vielen Dank!