Rechnung nachträglich versteuern?
von: WPLPHSS ()
Datum: 28.12.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie ist unser Verein gem. § 19 UStG (Kleinkaufmann) 2021 und 2022 ohne Umsatzsteuer veranlagt worden. Ab dem 1.1.23 sind wir wieder umsatzsteuerpflichtig.
Eine Rechnung aus Dezember 2022, die nur als Nettobetrag (ohne MWSt) ausgewiesen ist, wird vermutlich erst im Januar 2023 vom Rechnungsempfänger überwiesen.
Muss ich, weil die Zahlung erst im Januar 2023 erfolgt, die MWSt nachfordern und diese entsprechend verbuchen?