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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliedschaft in Fremdverein erstattbar?
von: Turandot ()
Datum: 22.12.2022

Mir fällt es gerade schwer einen guten Betreff zu finden und den richtigen Anfang zur Beschreibung meiner Situation zu finden.
Ich versuch es mal so rum: Unser Theaterverein verfügt über ein Gebäude. Für den Brandschutz verfügen wir über zahlreiche Feuerlöscher und um deren ordnungsgemäße Benutzung zu erlernen haben wir in diesem Jahr bei der örtlichen Feuerwehr eine Schulung für die Vereinsmitglieder organisiert, (Schulung zum Brandschutzhelfer) an der auch zahlreiche Mitglieder teilgenommen haben.
Die eigentliche Schulung war kostenfrei, aber die Voraussetzung war eine Mitgliedschaft im Förderverein der Feuerwehr. Diese Mitgliedschaft hatte eines unserer Mitglieder stellvertredend für den Verein beantragt.
Jetzt geht es um die Frage des Mitgliedsbeitrags bei dem Förderverein… darf unser Verein seinem Mitglied den Mitgliedsbeitrag in dem Förderverein der Feuerwehr erstatten?
Es liegt lediglich ein Kontoauszug über den Einzug des betreffenden Beitrags vor. Aus diesem geht ja nicht hervor, dass diese Mitgliedschaft im Auftrag unseres Vereins erfolgte und den Zweck hatte diese Schulung zu ermöglichen. Der Betrag ist nicht hoch und in Anbetracht der Leistung, die wir dafür erhalten haben ein richtiges Schnäppchen, ich bin nur verunsichert, weil eben der Zusammenhang zu unserem Verein nicht direkt ersichtlich ist.

Eine Zusatzfrage wäre dann: Vorausgesetzt wir erstatten den Betrag; ist das dann eine Buchung für den Zweckbetrieb oder den wirtschaftlichen Betrieb?

Re: Mitgliedschaft in Fremdverein erstattbar?
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2022

Ich hätte da keine Bedenken. Es sollte nur zusätzlich zum Zahlungsweis ein entsprechender Beleg des Mitglied erstellt werden, auf dem die Kostenerstattung mit Verweis auf die Schulung begründet wird.
Entscheidend ist, dass der Bezug zur Vereinstätigkeit klargestellt wird.