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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 21.12.2022

Hallo,
wir sind eine gemeinnütziger Verein und erstellen jedes Jahr eine Festschrift.
Die Festschrift wird durch Werbeanzeigen finanziert.
Insofern buche ich die Werberechnungen natürlich im wirt. GB.
Die Kosten für Druck und Versand buche ich auch im wirt. GB (obwohl das wohl auch im Zweckbetrieb gehen würde, da die Festschriftinhalte ja den Vereinsbetrieb betreffen). Nun erhalten wir in diesem Jahr erstmals einen finanziellen Zuschuss unserer Stadt. Diese erfolgt ohne Gegenleistung. Also z.B. keine Werbung etc.
Wo habe ich diese Geldeinnahme nun korrekt zu buchen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2022

Der Verkauf der Festschrift fällt regelmäßig in den Zweckbetrieb. Die Druckkosten müssen dann aufgeteilt werden. Das geht nach Seitenanteilen für die Werbung und die sonstigen Inhalte.
Der Zuschuss fällt als echter Zuschuss in den ideellen Bereich.

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 21.12.2022

Hallo Herr Pfeffer,
das Festheft wird nicht verkauft. Es wir kostenfrei auf unserer Sitzung ausgelegt.
Sind dann alle Kosten des Heftes im ZB und die Werbeeinnahmen im wGB?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2022

Sind dann alle Kosten des Heftes im ZB und die Werbeeinnahmen im wGB?

# Wenn das Heft nicht verkauft wird, fallen die anteiligen Kosten in den idellen Bereich. Der werbebezogene Teil in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 21.12.2022

Danke. Aber....
Ich möchte bei den Ausgaben die Vorsteuer "ziehen". Mir fällt auf, dass Sie bei vielen Fragen Aufwände in den IB buchen wollen. Wieso?

Die Inhalte des Festheftes haben doch einen klaren Bezug zur gemeinnützigen Tätigkeit.
Wo ist hinsichtlich Ausgaben/Einnahme eine klare Abgrenzungsdefinition zu finden wann etwas in den IB und wann etwas in den ZB zu buchen ist?
Wir sind eine Karnevalsvereine. Die E/A der Sitzung oder des Rosenmontagszuges werden ja auch alle im ZB gebucht und nicht im IB.

Zur Aufteilung Kosten des Festheftes in die Bereich A und B. Wie geht man da vor?
Bsp:
Festheft hat 100 Seiten. Auf 20 Seiten ist Werbung. Ergo werden 80% der Druck & Erstellungskosten in A und 20% in B gebucht?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2022

Sind dann alle Kosten des Heftes im ZB und die Werbeeinnahmen im wGB?

# Weil sie nicht wirtschaftlich sind. Ohne Verkauf keine wirtschaftlichen Einnahmen und damit auch kein Zweckbetrieb.

Die Inhalte des Festheftes haben doch einen klaren Bezug zur gemeinnützigen Tätigkeit.

# Das genügt nicht. Ein Zweckbetrieb ist nicht nur zweckbezogen, er ist auch ein Betrieb, d.h er erzielt wirtschaftliche Einnahmen.

Festheft hat 100 Seiten. Auf 20 Seiten ist Werbung. Ergo werden 80% der Druck & Erstellungskosten in A und 20% in B gebucht?

# Ganz richtig.

Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 22.12.2022

Nun gut. Dann könnte ich aufgrund der Werbung auch alles im wGB buchen oder MUSS ich hier anteilig aufteilen. Die Grenze des wGB wird bei uns nicht erreicht, dass es schädlich bzw. steuerpflichtig wäre.
So hätte ich aber die Vorsteuer.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer