Re: Zuschuss zur Festschrift...wo zu buchen
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2022
Sind dann alle Kosten des Heftes im ZB und die Werbeeinnahmen im wGB?
# Weil sie nicht wirtschaftlich sind. Ohne Verkauf keine wirtschaftlichen Einnahmen und damit auch kein Zweckbetrieb.
Die Inhalte des Festheftes haben doch einen klaren Bezug zur gemeinnützigen Tätigkeit.
# Das genügt nicht. Ein Zweckbetrieb ist nicht nur zweckbezogen, er ist auch ein Betrieb, d.h er erzielt wirtschaftliche Einnahmen.
Festheft hat 100 Seiten. Auf 20 Seiten ist Werbung. Ergo werden 80% der Druck & Erstellungskosten in A und 20% in B gebucht?
# Ganz richtig.