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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufbewahrung Kontoauszüge, Kalenderverkauf mit SKR49
von: Julius07 ()
Datum: 20.12.2022

Hallo zusammen,

wir nutzen für unsere Vereinsbuchhaltung (gemeinnütziger e.V.) die Software easyverein mit dem Kontenrahmen SKR49. Ich kann dort sowohl von unserem Vereinskonto als auch unserem Paypal-Konto alle Ein- und Ausgänge importieren - ist die Nachweispflicht aller Kontoauszüge (Konto und Paypal) hiervon unberührt? Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir parallel die Kontoauszüge aufbewahren müssen. Aber ist dem tatsächlich so?

Wir verkaufen außerdem zu Weihnachten einen Kalender für 15 Euro. Laut unserer Steuerberaterin sind die Ein- und Ausnahmen hierbei zu gering, alsdass sie unter wirtschaftlichem Betrieb laufen. Wie verbuche ich die Einnahmen (die häufig um ein paar Euro erhöht sind aufgrund zusätzlicher Spende)? Ich würde sie unter 2400 laufen lassen, demzufolge die Ausgabe für den Druck unter 2510?

Viele Grüße
Julius

Re: Aufbewahrung Kontoauszüge, Kalenderverkauf mit SKR49
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2022

Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir parallel die Kontoauszüge aufbewahren müssen. Aber ist dem
tatsächlich so?

# Grundsätzlich müssen Belege im Original aufbewahrt werden. Das gilt auch für Kontoauszüge, soweit sie Belegfunktion haben.

Wir verkaufen außerdem zu Weihnachten einen Kalender für 15 Euro. Laut unserer Steuerberaterin sind die Ein- und Ausnahmen hierbei zu gering, als dass sie unter wirtschaftlichem Betrieb laufen.

# Das ist Unsinn. Es gibt hier keine Untergrenze bei der Erfassung, nur bei der Besteuerung.

Wie verbuche ich die Einnahmen (die häufig um ein paar Euro erhöht sind aufgrund zusätzlicher Spende)? Ich würde sie unter 2400 laufen lassen, demzufolge die Ausgabe für den Druck unter 2510?

# Nein, das gehört regelmäßig in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.