Abschreibung
von: mojo8 ()
Datum: 15.12.2022
Guten Tag,
im Rahmen der Vorbereitung des Jahresabschlusses ergibt sich für uns eine ungewöhnliche Situation.
Im Dezember des Vorjahres haben wir einige GWGs angeschafft, die zum Ende des Vorjahres sofort und vollständig abgeschrieben wurden.
Da diese jedoch zum Teil Mängel aufwiesen, haben wir im aktuellen Jahr Teilrückerstattungen erhalten.
Diese haben wir entsprechend der ursprünglichen Buchung im Vorjahr im akuellen Jahr auf das Konto der GWGs zurückgebucht.
Da wir dieses Jahr nur wenige GWGs erworben haben, bleibt nun im Bereich der GWGs eine positive Summe bestehen.
Kann ich eine positive Summe abschreiben, die dann letztlich auch auf der Einnahmeseite der GuV erscheint?
Oder müsste die Rückerstattung andersartig behandelt werden?
Vielen Dank für die Unterstützung!