Re: Zuordnung ID oder ZB
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2022
1) Frage zur Zuordnung:
Der Sportplatz und das Sportlerheim gehören der Stadt. Der Verein zahlt für die beiden Einrichtungen nur die Nebenkosten, wie Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltung sowie Reparaturen. Genutzt werden die Anlagen nur von der Sparte Fußball bei Heimspielen. Eintrittsgelder werden nur bei den Herrenmannschaften verlangt. Die Jugendmannschaften erheben keine Eintrittsgelder.
Muss die Zuordnung der Kosten nach prozentualem Anteil der Mannschaften mit Eintrittsgeldern und ohne aufgeteilt werden auf ZB und IB? Oder sollte das alles im ZB verbucht werden?
# Grundsätzlich muss eine Aufteilung erfolgen. Wenn die Umsatzsteuer keine Rolle spielt, wird das Finanzamt aber sicher keine Einwände haben, wenn man das dem Bereich zuordnet, für den die Anlagen überwiegend genutzt werden.
2) Frage zum Sponsorenvertrag
Es wurde ein Sponsorenvertrag mit einer Firma geschlossen. Darin sind Trikot und Anzugspenden für die Fußballmannschaften beschlossen. Der Sponsor bestellt und bezahlt die Sportbekleidung. Der jeweilige Betrag wird in der Buchführung erfasst im ZB (Sportbekleidung) und WB (Werbung) .
Muss der Sponsor trotzdem von uns eine Rechnung über die gesponserten Sachen erhalten?
Oder erhält er eine Sachspendenbescheinigung?
# Eine Spendenbescheinigung ist wegen der Werbung (Gegenleistung) ausgeschlossen.
Der Sponsor benötigt also für den Betriebsausgabenabzug ein Rechnung.
Kostenlose zur Verfügungstellung von Sportgeräten: Gerät bleibt Eigentum des Sponsors, wie ist das hier mit der Erfassung ? Was ist der Wert? Kommt es auch hier darauf an, wer die Geräte wann benutzt?
# Hier ist die Frage, ob der Sponsor eine Gegenleistung erhält (z.B. Werbung auf den Geräten).
Fehlt die Gegenleistung, ist es eine echte Spende.
Es käme aber nur eine Aufwandsspende (keine Sachspende) in Frage, die für den Sponsor steuerliche keinen Vorteil bringt.