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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklage im wirtschaftlichen Bereich?
von: Fw21 ()
Datum: 12.12.2022

Guten Tag,

wir hatten dieses Jahr durch mehrere überdurchschnittlich besuchte wirtschaftliche Veranstaltungen einen höheren Gewinn damit erzielt als gedacht.
Von dem Geld soll noch einige Ausstattung (z.B. neue Kühlschränke) beschafft werden. Die Geräte werden ausschließlich im wirtschaftlichen Bereich genutzt.
Aus diversen Gründen werden wir die Beschaffung im laufenden Geschäftsjahr aller Voraussicht nach aber nicht mehr schaffen.

Ist es möglich eine Rücklage im wirtschaftlichen Bereich zu bilden um die Ausgabe 2023 tätigen zu können?

Oder ist das gar nicht nötig?

Ansonsten würde das Geld ja mit Ablauf des Geschäftsjahres in den ideellen Bereich übergehen und dürfte für rein wirtschaftliche Ausgaben (also kein Vereinszweck) nicht mehr verwendet werden oder sehe ich das falsch?



Edited 1 time(s). Last edit at 12.12.2022 by Fw21.

Re: Rücklage im wirtachaftlichen Bereich?
von: pfeffer ()
Datum: 12.12.2022

Für die zeitnahe Mittelverwendung gilt ja das übernächste auf den Zufluss folgende Jahr als Mittelverwendungszeitpunkt. Werden die Einnahmen im Folgejahr verwendet, muss also keine Rücklage gebildet werden.

Re: Rücklage im wirtschaftlichen Bereich?
von: Fw21 ()
Datum: 12.12.2022

Vielen Dank!

Dann müssen wir in dem Fall ja nichts weiter beachten.

Wäre es denn grundsätzlich möglich eine Rücklage im wirtschaftlichen Bereich anzulegen, die also nicht dem Vereinszweck dient? Beispielsweise wenn es sich um eine so teure Anschaffung handelt, dass die Einnahmen zweier aufeinander folgender Jahre dafür nicht ausreichen und man somit mehrere Jahre sparen muss?

Re: Rücklage im wirtschaftlichen Bereich?
von: pfeffer ()
Datum: 12.12.2022

Ja, die Finanzverwaltung erlaubt Rücklagen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn sie aus kaufmännischer Sicht erforderlich sind.

Re: Rücklage im wirtschaftlichen Bereich?
von: Th. Krämer ()
Datum: 22.12.2022

Habe die Frage gelesen und wollte zu dem Satz "Dann wandern die Mittel in den IB" nachfragen.
Das wäre mir neu.
Meines Wissen dürfen im Zeitrahmen der Mittelverwendung diese auch im ZB verwendet werden.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Rücklage im wirtschaftlichen Bereich?
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2022

Habe die Frage gelesen und wollte zu dem Satz "Dann wandern die Mittel in den IB" nachfragen.

# Das ist verkürzt. Die Mittel müssen wie alle anderen Mittel auch im steuerbegünstigten Bereich verwendet werden. Das schließt den Zweckbetrieb natürlich ein.