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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 30.06.2016

Hallo Herr Pfeffer,
ich habe folgendes Problem. Bei uns im Verein wurden Übungleiterpauschale für Dezemner 2015 erst im Januar bzw. Februar 2016 bezahlt. Wie verhält sich das nun? Buchhalterisch muss ich diese Beträge als EÜR -Rechner im Jahr 2016 erfassen. Aber wie ist das mit der ÜL-Pauschale als Jahrebetrag. Zähtl das dann zum ÜL-Freibetrag 2016 ? Das wäre ein Problem für uns, weil dann in 2016 der Höchsbetrag überschritten würde. Danke für Ihre Hilfe.

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.07.2016

Auch wenn in der EÜR zum Tag der Bezahlung gebucht wird, muss und darf der Freibetrag dem jeweiligen Jahr zugeordnet werden.

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 01.07.2016

Vielen DAnk. Da bin ich ja froh. Kann ich dass dann buchhalterisch auch bei EÜR abgrenzen, indem ich im Vorjahr die noch ausstehenden Vergütungen als sonstige Verbindlichkeiten buche?