Re: Veranstaltung Eintrittsgeld
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2022
Das hängt 1. von der Art der Veranstaltung und 2. davon ab, ob die Veranstaltung in den Zweckbetrieb fällt.
Bei Zweckbetriebsveranstaltungen gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Bei bestimmen Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler) unabhängig von der Gemeinnützigkeit (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG).