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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückzahlung SKR 49
von: Jo ()
Datum: 03.12.2022

Fördermittel und Zuschüsse von Stiftungen etc. werden ja auf 2300 gebucht.

Nun kann es in der Praxis passieren, dass Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft werden innerhalb einer Projektlaufzeit und dann an den Förderer zurückgeführt werden müssen.

Nun die Frage, wo das zu buchen wäre:
Als Einnahmenminderung, also mit "Minus-Vorzeichen" ebenfalls auf 2300, oder als Ausgabe (mit einem dann entsprechend zu erstellenden Sachkonto im SKR 49, denn ein solches gibt es ja nicht?!)?

Re: Rückzahlung SKR 49
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2022

Wegen des Saldierungsverbots müsste ein Ausgabenkonto verwendet werde. Es ist auch buchungstechnisch sinnvoll, Erfolgskonten nur einheitlich im Soll oder im Haben zu bebuchen. Das erleichtert die Kontrolle.