Re: Fehler der Vorgänger nachträglich korrigieren?
von: lubuns ()
Datum: 01.12.2022
pfeffer schrieb:
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> Das kommt darauf an, um welche Fehler es sich
> handelt. Eine persönliche Haftung für Fehler der
> Amtsvorgänger kommt regelmäßig nicht in Frage.
> Aber Steuernachzahlungen treffen grundsätzlich den
> Verein.
Naja, es sind unterschiedliche Fehler, die mir so aufgefallen sind. Zum Beispiel wurden alle Spendenquittungen der vergangenen Jahre von meinen direkten Vorgängern als Kassierer unterschrieben, nur dass dieser Posten laut Satzung nicht zum Vorstand nach §26 BGB gehört und auch sonst nicht durch die Satzung dazu legitimiert ist entsprechende Zuwendungsbescheinigungen auszustellen, womit die meines Wissens nicht gültig sind.
Auch habe ich teilweise Verträge entdeckt, die meine Vorgänger unterschrieben haben… auch die sollten doch gar nicht gültig sein.
Ein anderes Beispiel wäre ein Schreiben (bzw. die Kopie desselbigen), was ich von seinem Inhalt her als „Rechnung“ bezeichnen würde („bitte überweisen Sie … auf unser Konto“), nur enthält es keine Angaben zum Steuersatz und auch keine fortlaufende Rechnungsnummer.
Das waren jetzt nur so ein paar Beispiele.