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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fehler der Vorgänger nachträglich korrigieren?
von: lubuns ()
Datum: 30.11.2022

Ich bin seit kurzem neuer Kassierer in einem Verein.
Beim Einarbeiten in mein Amt und Durchsicht der Unterlagen der vergangenen Jahre sind mir verschiedene kleinere und mittelgroße Fehler aufgefallen, die mein(e) Vorgänger in der Vergangenheit gemacht haben.

Meine Frage wäre jetzt: Muss ich die Fehler, die mir aufgefallen sind nachträglich korrigieren, oder sollte ich keine schlafenden Hunde wecken, mich damit zufriedengeben, dass alle vorherigen Vorstände entsprechend entlastet wurden und auch das Finanzamt bisher nichts beanstandet hat… und natürlich von jetzt an alles möglichst richtig machen. ;-)

Re: Fehler der Vorgänger nachträglich korrigieren?
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2022

Das kommt darauf an, um welche Fehler es sich handelt. Eine persönliche Haftung für Fehler der Amtsvorgänger kommt regelmäßig nicht in Frage. Aber Steuernachzahlungen treffen grundsätzlich den Verein.
Mindestens für die Jahre, für die noch keine Steuererklärung abgegeben wurde, würde ich das korrigieren, weil die aktuelle Steuererklärung ja in die Zuständigkeit des neuen Vorstands fällt. Das wäre dann u.U. Steuerhinterziehung und das ist bekanntlich eine Straftat.



Edited 1 time(s). Last edit at 02.12.2022 by pfeffer.

Re: Fehler der Vorgänger nachträglich korrigieren?
von: lubuns ()
Datum: 01.12.2022

pfeffer schrieb:
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> Das kommt darauf an, um welche Fehler es sich
> handelt. Eine persönliche Haftung für Fehler der
> Amtsvorgänger kommt regelmäßig nicht in Frage.
> Aber Steuernachzahlungen treffen grundsätzlich den
> Verein.

Naja, es sind unterschiedliche Fehler, die mir so aufgefallen sind. Zum Beispiel wurden alle Spendenquittungen der vergangenen Jahre von meinen direkten Vorgängern als Kassierer unterschrieben, nur dass dieser Posten laut Satzung nicht zum Vorstand nach §26 BGB gehört und auch sonst nicht durch die Satzung dazu legitimiert ist entsprechende Zuwendungsbescheinigungen auszustellen, womit die meines Wissens nicht gültig sind.
Auch habe ich teilweise Verträge entdeckt, die meine Vorgänger unterschrieben haben… auch die sollten doch gar nicht gültig sein.
Ein anderes Beispiel wäre ein Schreiben (bzw. die Kopie desselbigen), was ich von seinem Inhalt her als „Rechnung“ bezeichnen würde („bitte überweisen Sie … auf unser Konto“), nur enthält es keine Angaben zum Steuersatz und auch keine fortlaufende Rechnungsnummer.

Das waren jetzt nur so ein paar Beispiele.

Re: Fehler der Vorgänger nachträglich korrigieren?
von: pfeffer ()
Datum: 02.12.2022

Naja, es sind unterschiedliche Fehler, die mir so aufgefallen sind. Zum Beispiel wurden alle Spendenquittungen der vergangenen Jahre von meinen direkten Vorgängern als Kassierer unterschrieben, nur dass dieser Posten laut Satzung nicht zum Vorstand nach §26 BGB gehört und auch sonst nicht durch die Satzung dazu legitimiert ist entsprechende Zuwendungsbescheinigungen auszustellen, womit die meines Wissens nicht gültig sind.

# Das sehe ich kein Problem, weil hier eine Unterschriftenvollmacht erteilt werden kann.
Das Gleiche gilt auch für Verträge. Im Zweifel liegt hier eine sog. Duldungsvollmacht vor.

Ein anderes Beispiel wäre ein Schreiben (bzw. die Kopie desselbigen), was ich von seinem Inhalt her als „Rechnung“ bezeichnen würde („bitte überweisen Sie … auf unser Konto“), nur enthält es keine Angaben zum Steuersatz und auch keine fortlaufende Rechnungsnummer.

# Der Begriff "Rechnung" muss nicht auf einer Rechnung stehen. Steuernummer und Angaben zu Umsatzsteuer nur, wenn der Vorsteuerabzug möglich sein soll.