Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Lizenz für Buchhaltungssoftware
von: Richarde ()
Datum: 30.11.2022

Wir nutzen bei uns im Verein eine Buchhaltungssoftware,
die Kosten belaufen sich auf 666,02 EUR für 24 Monate.

Darf ich diese Kosten zwischen WB und IB aufteilen?
In welche Konten muss ich diese Buchen und ist sonst noch etwas zu beachten?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Lizenz für Buchhaltungssoftware
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2022

Wie immer wird nach tatsächlicher Nutzung aufgeteilt. Anders als per Schätzung wird das hier aber nicht möglich sein. Man könnte z.B. umsatzbezogen herangeben.
Ein spezielles Konte hat der SKR 49 dafür nur in Anlagebereich. Bei dem Preis kann die Anschaffung aber sofort abgesetzt werden.

Re: Lizenz für Buchhaltungssoftware
von: Richarde ()
Datum: 30.11.2022

Vielen Dank, also kann ich zum Beispiel zwischen
2704 Sonstige Verwaltungskosten mit 0%
und
8308 Verwaltungskosten mit 19%
aufteilen?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Lizenz für Buchhaltungssoftware
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2022

Ja, das kann man sicher so machen.

Re: Lizenz für Buchhaltungssoftware
von: Richarde ()
Datum: 01.12.2022

Vielen Dank