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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Videoschnittsoftware und Hardware für gemeinnützigen Verein
von: Richarde ()
Datum: 30.11.2022

Guten Tag,
unser Verein ist gemeinnützig, unter anderem im Bereich Kunst und Kultur.

Wir haben uns dieses Jahr ein Videoschnitt PC gekauft und auf diesem unter anderem ein Videoschnittprogramm mit Jährlicher Lizenz installiert.

Der PC kostet 2500 EUR, die Software kostet 120 + 60 + 60 EUR (es wird für jedes Modul eine Lizenz benötigt die jeweils ein Jahr gültig ist)

Auf Welche Konten muss dies im SKR49 verbucht werden?

Wir erstellen Videos zum Beispiel für Filmwettbewerbe oder unsere eigenen Social Media Seiten.

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Videoschnittsoftware und Hardware für gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2022

Es kommt wie immer darauf ab, wie die Software genutzt wird:
- Werden damit wirtschaftliche Einnahmen erzielt: Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
- Wenn nicht, ideeller Bereich

Re: Videoschnittsoftware und Hardware für gemeinnützigen Verein
von: Richarde ()
Datum: 30.11.2022

Das ist schwierig.
Wir haben, bevor wir die Software hatten, mit Privatrechner und Privatsoftware an einem Filmprojekt teilgenommen und dafür Geld bekommen.
In der Regel werden wir zwar Filmprojekte machen, aber eher Wettbewerbe. Zumindest gehen wir stand heute davon aus damit keine "Auftragsbezogenen Umsätze" zu erzielen, maximal über Förderungen, Projekte oder Preisgelder - und auch von diesen gehen wir derzeit nicht aus, da muss erstmal wieder ein neues Projekt kommen. Gekauft haben wir die Software weil wir anbieten möchten das Menschen sich damit Kreativ auseinandersetzen, dabei wird kein Geld für die Workshops oder Nutzung eingenommen.

Also Stand heute würde ich das bei Ideel einbuchen, also wohl in
2669 Inventar IB oder
2804 Lehr- und Jugendarbeit

Wenn dann aber nächstes Jahr doch ein Projekt irgendwo angeboten wird, mit dem wir durch die Software ein Film schaffen der uns
eine Förderung bzw. ein gefördertes Filmprojekt
oder ein Preisgeld beschert

wäre das dann schlimm?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Videoschnittsoftware und Hardware für gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2022

Wenn das im Zweifel Zweckbetrieb wäre und keine Vorsteuerabzug möglich ist, habe ich da keine Bedenken.