Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Tombola
von: kine ()
Datum: 23.11.2022

Hallo Herr Pfeffer,

wir veranstalten eine Tombola. Dabei werden Preise von Unternehmen etc. angefragt. Manche fragen dann nach einer Spendenquittung. Die Lose kann jeder Gast (95% Mitglieder) für je einen Euro bekommen und es handelt sich ca um 1.000 Lose.

Wäre das die richtige Vorgehensweise?

-Tombola / Lotterie anmelden
-Sachspendenquittung ausstellen
-Einnahmen der Tombola im Zweckbetrieb erfassen, ohne Umsatzsteuer da umsatzsteuerfrei

Ich wäre um Rat um Tipps wie immer dankbar

Schöne Grüße

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2022

Das Verfahren ist völlig richtig. Genehmigte (oder nach Landesrecht nicht genehmigungspflichte) Lotterien fallen in den Zweckbetrieb.
Nicht vergessen werden sollte, dass der Losverkauf umsatzsteuerbar ist.

Re: Tombola
von: kine ()
Datum: 23.11.2022

Herzlichen Dank für die Info

Für den Fall, dass wir die Lotterie nicht anmelden. Hätte das Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Ausstellung der Spendenquittung und auf die Steuerliche Sphäre bzgl. Verbuchung ?

Wäre es dann wirtsch. Betrieb und keine Möglichkeit für Spendenquittung?

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2022

In der Regelung des § 68 AO heißt es "von den zuständigen Behörden genehmigte Lotterien und Ausspielungen". Es kommt also auf die Genehmigung an, sonst ist das kein Zweckbetrieb.
Es gibt aber je nach Bundesland für Lotterien mit geringer Losverkaufsumme statt förmlicher Genehmigung auch einfache Meldeverfahren.



Edited 2 time(s). Last edit at 24.11.2022 by pfeffer.

Re: Tombola
von: kine ()
Datum: 24.11.2022

Vielen Dank und schöne Feiertage

Re: Tombola
von: kine ()
Datum: 19.12.2022

kine schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo Herr Pfeffer,
>
> wir veranstalten eine Tombola. Dabei werden Preise
> von Unternehmen etc. angefragt. Manche fragen dann
> nach einer Spendenquittung. Die Lose kann jeder
> Gast (95% Mitglieder) für je einen Euro bekommen
> und es handelt sich ca um 1.000 Lose.
>
> Wäre das die richtige Vorgehensweise?
>
> -Tombola / Lotterie anmelden
> -Sachspendenquittung ausstellen
> -Einnahmen der Tombola im Zweckbetrieb erfassen,
> ohne Umsatzsteuer da umsatzsteuerfrei
>
> Ich wäre um Rat um Tipps wie immer dankbar
>
> Schöne Grüße


Jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich die Sachspenden und deren Nutzung bei der Tombola zu buchen habe.

Buche ich die auf ein "neues Bestandskonto" ein mit dem jeweiligen Betrag und dann quasi eine Entnahme/Verbrauch im Zweckbetrieb oder wie ist die richtige Vorgehensweise? Wir machen keine Bilanz, nur EÜR. Oder reicht eine Auflistung mit Sachspenden, die wir bekommen haben, die ich gesondert führe und die Sachspenden tauchen wertmäßig gar nicht auf in der Buchhaltung.

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2022

Ja. Weil die Spenden ja in der Tombola verbraucht werden, benutzt man das Bestandkonto aber nur als Verrechnungskonto, weil man Ertrag (Sachspenden) nicht direkt gegen Aufwand (Sachpreise Tombola) buchen kann.

Re: Tombola
von: kine ()
Datum: 20.12.2022

Ok - Danke

Jetzt wo ich das ganze weiter denke, bin ich mir mit der Umsatzsteuer mehr als unsicher:

1:
Verbuche ich die Zugang Sachspende (die ja von vornherein für einen Zweckbetrieb geplant war) im Zweckbetrieb und mit entsprechender Berücksichtigung der Vorsteuer? Kommt mir irgendwo spanisch vor, weil Spende ...

2:
Muss ich bei der Buchung vom Abgang/Verbrauch umsatzsteuermäßig etwas berücksichtigen?

3:
Den Verkauf der Lose muss ich ja mit 7% USt umsatzsteuerlich versteuern. Oder´?

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2022

Verbuche ich die Zugang Sachspende (die ja von vornherein für einen Zweckbetrieb geplant war) im Zweckbetrieb und mit entsprechender Berücksichtigung der Vorsteuer?

# Nein, eine Spende ist immer eine Einnahme des ideellen Bereichs.

Muss ich bei der Buchung vom Abgang/Verbrauch umsatzsteuermäßig etwas berücksichtigen?

# Nein, da die Spende keine wirtschaftlichen Einnahme ist, kann der Spendenverbrauch nicht steuerbar sein.

Den Verkauf der Lose muss ich ja mit 7% USt umsatzsteuerlich versteuern. Oder´?

# Das ist richtig.

Re: Tombola
von: Limnel ()
Datum: 08.01.2023

kine schrieb:
-------------------------------------------------------

> -Einnahmen der Tombola im Zweckbetrieb erfassen,
> ohne Umsatzsteuer da umsatzsteuerfrei

Ich klinke mich hier auch mal ein:
In welchen Fällen sind die Einnahmen der Tombola umsatzsteuerfrei?
Ich habe das bisher immer mit den ermäßigten 7 % erfasst.
Und vielleicht hast du auch noch gleich die gesetzliche Basis dafür.

Vielen Dank!

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 08.01.2023

In welchen Fällen sind die Einnahmen der Tombola umsatzsteuerfrei?

# Wenn sie lotteriesteuerpflichtig ist (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG).

Ich habe das bisher immer mit den ermäßigten 7 % erfasst.

# Ja, zumindest die Finanzverwaltung hat das bestätigt.

Re: Tombola
von: DominikB. ()
Datum: 30.12.2023

Guten Tag, ich habe hierzu eine Frage

Wir haben für unsere Tombola eigene Gutscheine erstellt als Preise.
Wie ist denn sowas zu handhaben?
Wert 100x 5 Euro
Einer wurde jetzt eingelöst.
Wie sieht da die Buchung aus?

Ich habe 60 Euro Erlöse durch ein Textil und der Einlöser bekommt dies nun für 55 Euro,
weil er 5 Euro Gutschein einlöst.

Buche ich da nun 5 Euro incl Mwst an Kosten auf die Tombola in den Zweckbetrieb auf ein Konto, dass sich z.B. Gutscheinverrechnungskonto nennt?

Parallel erfasse ich 60 Euro Erlöse
Die 5 Euro buche ich dann auf dieses Gutscheinverrechnungskonto?

Oder wie läuft das?

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 31.12.2023

Der Losverkauf sind Einnahmen der Tombola. Die Kosten für die Sachpreise Kosten der Tombola.
Die eingelösten Gutscheinbeträge werden also Kosten den Zweckbetriebs gegen einen Mindererlös des Verkaufs gebucht. Das lässt sich über ein Verrechnungskonto lösen.

Re: Tombola
von: DominikB. ()
Datum: 31.12.2023

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Losverkauf sind Einnahmen der Tombola. Die
> Kosten für die Sachpreise Kosten der Tombola.
> Die eingelösten Gutscheinbeträge werden also
> Kosten den Zweckbetriebs gegen einen Mindererlös
> des Verkaufs gebucht. Das lässt sich über ein
> Verrechnungskonto lösen.


Danke für die Aufklärung

Gibt es da einen "offiziellen" Begriff zu, wie man das Verrechnungskonto bezeichnen kann?
Kann ich das Gutscheinverrechnungskonto nennen?
Da würde ich dann quasi 5 Euro drauf buchen als Kosten und dagegen dann die 5 Euro Erlöse aus dem Einlösen verrechnen, sodass das am Ende 0 ist, sehe ich das richtig?

Re: Tombola
von: pfeffer ()
Datum: 01.01.2024

Nein, man braucht keine eigenes Verreichnungskonto, weil ja bei EÜR erst zum Zahlungszeitpunkt gebucht wird. Es kann also ein Konto wie "Geldtransit" verwendet werden. Beide Buchungen erfolgen unmittelbar aufeinander, das Transferkonto ist dann wieder ausgeglichen.