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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kapitalerträge bei NICHT eingetragenen Verein
von: mannikr ()
Datum: 22.11.2022

Hi,

stellt euch mal vor.

Ein NICHT eingetragener Verein mit run 50 Mitgliedern, hat seit mehren Jahren ein Giro und Tagesgeldkonto bei einer Bank und musste/hat auch noch nie für seine quartalsmässigen mickrigen Zinserträge (idr unter 1 € je Quartal) irgendwelche Abzüge (Kapitalertragsteuer) bezahlt.
Die Bank erklärte bei Eröffnung, das auch sowas nicht von nöten sei.
Warum auch immer (Bankfehler?)
Soweit so gut.
Wenn jetzt die Bank schreiben würde, dass Sie einen unbefristeten Freistellungsauftrag von diesem nicht eingetragen Verein hat und diesen aufgrund von Vorgaben der Finanzverwaltung zum 31.12.2022 befristen müssen und dieser Verein dann keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen kann, wie sollte sie der Verein jetzt verhalten.

1) Wenn der Verein jetzt eine NV-Bescheinigung erstellen würde, wer wäre dazu (aus dem Vorstand) berechtigt?
2) Darf ein NICHT e.V. sowas überhaupt abgeben?
3) Müsste dann der Verein auch jährlich eine Art Steuererklärung oder an ähnliche Stelle abgeben wenn er diese NV abgibt?
4) Wäre es sinnvoll wegen dieser paar Cent auf's Tagesgeld, dieses Tagesgeldkonto eher zu löschen und der Verein könnte sich viel dann auf ihn zukommende offizielle Arbeit ersparen und nur das Girokonto zu erhalten?
5) Kann es passieren, das dieser NICHT e.V. rückwirkend irgendwas zahlen/einreichen etc müsste, wenn er auf einmal eine NV-Bescheinigung abgibt?

Vielen Dank

Re: Kapitalerträge bei NICHT eingetragenen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2022

Grundsätzlich gibt es hier kein Problem, weil der Verein ja wegen des Freibetrags von 5.000 Euro nicht besteuert wird.
Wenn aber ein Steuerabzug durch die Bank erfolgt und der Verein keine NV-Bescheinigung vorlegt, bekommt er die Steuer nur über eine Steuererklärung zurück.

Re: Kapitalerträge bei NICHT eingetragenen Verein
von: mannikr ()
Datum: 24.11.2022

Sicher?
Dann könnten sich ja zb zwei Ehepartner und 3 Geschwister zusammen tun und einen Verein gründen und müssten nichts bezahlen.

Re: Kapitalerträge bei NICHT eingetragenen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 24.11.2022

Ja, aber wenn der Verein die Zinserträge an die Mitglieder ausschüttet, ist das eine steuerpflichtige Gewinnausschüttung. Das Sparschwein bleibt zu Lebzeiten unbesteuert, erst wenn es geschlachtet wird, fallen Steuern an.