Kapitalerträge bei NICHT eingetragenen Verein
von: mannikr ()
Datum: 22.11.2022
Hi,
stellt euch mal vor.
Ein NICHT eingetragener Verein mit run 50 Mitgliedern, hat seit mehren Jahren ein Giro und Tagesgeldkonto bei einer Bank und musste/hat auch noch nie für seine quartalsmässigen mickrigen Zinserträge (idr unter 1 € je Quartal) irgendwelche Abzüge (Kapitalertragsteuer) bezahlt.
Die Bank erklärte bei Eröffnung, das auch sowas nicht von nöten sei.
Warum auch immer (Bankfehler?)
Soweit so gut.
Wenn jetzt die Bank schreiben würde, dass Sie einen unbefristeten Freistellungsauftrag von diesem nicht eingetragen Verein hat und diesen aufgrund von Vorgaben der Finanzverwaltung zum 31.12.2022 befristen müssen und dieser Verein dann keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen kann, wie sollte sie der Verein jetzt verhalten.
1) Wenn der Verein jetzt eine NV-Bescheinigung erstellen würde, wer wäre dazu (aus dem Vorstand) berechtigt?
2) Darf ein NICHT e.V. sowas überhaupt abgeben?
3) Müsste dann der Verein auch jährlich eine Art Steuererklärung oder an ähnliche Stelle abgeben wenn er diese NV abgibt?
4) Wäre es sinnvoll wegen dieser paar Cent auf's Tagesgeld, dieses Tagesgeldkonto eher zu löschen und der Verein könnte sich viel dann auf ihn zukommende offizielle Arbeit ersparen und nur das Girokonto zu erhalten?
5) Kann es passieren, das dieser NICHT e.V. rückwirkend irgendwas zahlen/einreichen etc müsste, wenn er auf einmal eine NV-Bescheinigung abgibt?
Vielen Dank