Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: DominikB ()
Datum: 21.11.2022

Guten Tag,

wir haben eine vereinsinterne Weihnachtsfeier, wo wir ein Buffet anbieten.

Getränke (nicht alkoholische) zahlt der Verein. Alle Deko, Fotobox usw ebenfalls
Das buche ich als Mitgliederpflege in den idellen Bereich. Das ist so korrekt oder?

Der Unkostenbeitrag beträgt 20 Euro für das Essenbuffet. Wir zahlen dafür allerdings 20 Euro (incl. 7%)
Wie muss ich das erfassen?
Die Einnahmen im WB als Einnahmen Essen zu 19%?
und dann die Ausgaben im WB mit 7% Vorsteuer

Das Essen macht ja Verlust, diesen würde ich gerne in die Mitgliederpflege verbuchen.
Wie handhabe ich soetwas?

Vielen Dank für ihre / Eure Hilfe

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2022

Getränke (nicht alkoholische) zahlt der Verein. Alle Deko, Fotobox usw ebenfalls
Das buche ich als Mitgliederpflege in den idellen Bereich. Das ist so korrekt oder?

# Ja, ganz richtig.

Der Unkostenbeitrag beträgt 20 Euro für das Essenbuffet. Wir zahlen dafür allerdings 20 Euro (incl. 7%)
Wie muss ich das erfassen?
Die Einnahmen im WB als Einnahmen Essen zu 19%?

# Ja, aber Speisen sind nach der Übergangsregelung für Gastronimie aktuell mit 7% Umsatzsteuer

und dann die Ausgaben im WB mit 7% Vorsteuer

# Richtig

Das Essen macht ja Verlust, diesen würde ich gerne in die Mitgliederpflege verbuchen.
Wie handhabe ich soetwas?

# Wenn die Umsatzsteuer 7% ist, müsste es ja aufgehen.

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: Dominikb. ()
Datum: 26.11.2022

Vielen Dank für die Antwort

Bei der Gastro Regelung habe ich eine Frage
Wie gehe ich damit um, wenn ich Essens /Getränkekarten ausgebe. 10 Euro Bons, wo sich die Leute sowohl Essen als auch Getränke holen können. Der entsprechende Betrag wird auf den Karten abgestrichen. Ich hab in 2022 immer die Einnahmen zu 19 Prozent erfasst, da mir die Regelung nicht bekannt war. Darf man da Schätzwerte annehmen was auf Essen und was auf Getränke entfällt, um die zwei Steuersätze abzubilden?

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 26.11.2022

Solche Gutscheine sind sog. Mehrzweck-Gutscheine. Der Verkauf dieser Gutscheine wird dann umsatzsteuerlich zunächst nicht berücksichtigt. Beim Einlösen des Gutscheins wird dann aufgeteilt.

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: DominikB. ()
Datum: 26.11.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Solche Gutscheine sind sog. Mehrzweck-Gutscheine.
> Der Verkauf dieser Gutscheine wird dann
> umsatzsteuerlich zunächst nicht berücksichtigt.
> Beim Einlösen des Gutscheins wird dann aufgeteilt.

Wir halten nicht fest, ob das für Essen oder Getränke ausgegeben wird.
Wir haben nur Ausgaben für Essen und Getränke getrennt, aber die Einnahmen sind zusammen.
Kann man das anteilig der Ausgaben aufsplitten,

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 26.11.2022

M.E. kann man das nicht aufsplitten. Es müsste schon eine getrennte Erfassung erfolgen.

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: DominikB. ()
Datum: 21.12.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> M.E. kann man das nicht aufsplitten. Es müsste
> schon eine getrennte Erfassung erfolgen.

Das heißt im meinem Fall, dadurch, dass ich "Wert Gutscheine" ausgegeben habe, die sowohl für Essen als auch Getränke eingelöst wurden (aus der Jahre langen Praxis heraus) und es keine direkte Erfassung gab, wofür das eingelöst wurde, habe ich Pech gehabt?

An mir gingen die Gastronomieerleichterungen (die ja anscheinend auch für Vereine gelten) komplett vorbei

Kann ich so vorgehen, dass ich jeweils schaue, was ich an Ausgaben für Getränke hatte an den jeweiligen Tagen. Daran sehe ich ja die Anzahl der verkauften Flaschen und rechne anhanddessen den Umsatz für Essen an Spieltagen aus?

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2022

Das heißt im meinem Fall, dadurch, dass ich "Wert Gutscheine" ausgegeben habe, die sowohl für Essen als auch Getränke eingelöst wurden (aus der Jahre langen Praxis heraus) und es keine direkte Erfassung gab, wofür das eingelöst wurde, habe ich Pech gehabt?

# Das BMF hat eine Vereinfachungsregelung erlassen. Danach darf pauschal aufgeteilt werden. Der auf die Getränke entfallende Anteil am Gesamtumsatz wird dabei mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt.

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: Turandot ()
Datum: 22.12.2022

Ich hänge mich mal kurz an diesen Beitrag an.
Wir hatten jetzt auch eine Weihnachtsfeier. In unserem Fall gab es keine Eigenbeteiligung, sondern das Catering wurde komplett vom Verein übernommen, so dass der Teil für mich nicht relevant ist. Dafür gibt es eine andere Situation, die mich interessiert:
Ein Vereinsmitglied hatte sein Kind dabei, welches kein Mitglied ist.
Da es keine offizielle Anwesenheitsliste o.ä. gab, es sich bloß um eine Person handelte und ohnehin genug Essen da war würde ich das jetzt für den Fall nicht mehr weiter berücksichtigen.
Für „das nächste Mal“ würde mich aber schon interessieren, wie man hier am besten vorgeht. Was ist da so die Best-Practice? Also sollte man bei derartigen Veranstaltungen grundsätzlich die Teilnahme von Lebenspartnern und Kindern untersagen, ist es sinniger diesen Personen das Essen in Rechnung zu stellen, oder welche Möglichkeiten gibt es hier noch?

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2022

Ich würde in einem solchen Fall zusehen, dass die Annehmlichkeitengrenze gewahrt bleibt, d.h. dass die Kosten pro Mitglied einschließlich der Familienangehörigen nicht höher sind als 40/60 Euro.

Re: Weihnachtsfeier Unkostenbeitrag
von: DominikB. ()
Datum: 22.12.2022

Wir lassen die das Essen bezahlen und der Rest geht auf den Verein, so bleibt man immer unter den 40 Euro/ 60 Euro.