Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: Th. Krämer ()
Datum: 22.12.2022
pfeffer schrieb:
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> Nein, die Ausgaben folgen den Einnahmen. Bei nicht
> kostendeckenden Einnahmen wäre eine Aufteilung der
> Kosten auf ideellen Bereich und Zwechbetrieb
> erforderlich.
Dieser Satz ist interessant. Sie sagen, dass generell bei einer nicht kostendeckenden Einnahmen, die Ausgaben, die die Einnahmen übersteigen immer im IB zu buchen sind?
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Gerade im ZB kann der Verein ja auch minus machen, was beim wGB schädlich für die Gemeinnützigkeit ist.
Wo in der Literatur (Steuer) finde ich eine Aussage zu Ihrer Darstellung?
Danke
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer