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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ideell oder Zweckbetrieb
von: Richarde ()
Datum: 11.11.2022

Guten Tag Herr Pfeffer,

dieses Thema beschäftigt einen immer wieder in der Buchhaltung.

Wir bieten unseren Mitgliedern ab und an kostenlose Workshops an die alle dem Vereinszweck entsprechen, zum Beispiel ein Eiermalworkshop zu Ostern.

Es werden also keinerlei Einnahmen für diese Workshops generiert.

Würden wir dafür eine Projektpauschale oder Teilnahmegebühr verlangen wäre dies ja Zweckbetrieb. Da wir dies nicht tun bin ich nun unsicher bei den Ausgaben für diese Workshops. Kann ich die Materialien mit vollem Steuersatz als Ausgaben im Zweckbetrieb buchen oder gehören die ohne Steuer in den ideellen Bereich.

p.s.: Entschuldigen Sie die gehäuften Fragen in letzter Zeit, ich beschäftige mich derzeit mit allen noch offenen und "komplizierteren" Buchungen im Verein im Jahr 2022.

Vielen Dank wie immer für Ihre Hilfe und Einschätzungen
Richard

Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2022

Wenn Sie mit den Workshops keine Einnahmen erzielen, ist das dem ideellen Bereich zuzuordnen. Das gilt dann auch für die Ausgaben.

Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: Richarde ()
Datum: 11.11.2022

Vielen Dank.

Heißt das wenn wir für Workshops in Zukunft 1 EUR Teilnahmegebühr verlangen können wir sämtliche Ausgaben mit vollem Steuersatz im Zweckbetrieb buchen?

Diese Ausgaben senken die Steuerlast auch im GSB oder bleibt am Ende jeder Bereich für sich?

Vielen Dank und viele Grüße

Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2022

Nein, die Ausgaben folgen den Einnahmen. Bei nicht kostendeckenden Einnahmen wäre eine Aufteilung der Kosten auf ideellen Bereich und Zwechbetrieb erforderlich.

Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: Th. Krämer ()
Datum: 22.12.2022

pfeffer schrieb:
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> Nein, die Ausgaben folgen den Einnahmen. Bei nicht
> kostendeckenden Einnahmen wäre eine Aufteilung der
> Kosten auf ideellen Bereich und Zwechbetrieb
> erforderlich.

Dieser Satz ist interessant. Sie sagen, dass generell bei einer nicht kostendeckenden Einnahmen, die Ausgaben, die die Einnahmen übersteigen immer im IB zu buchen sind?
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Gerade im ZB kann der Verein ja auch minus machen, was beim wGB schädlich für die Gemeinnützigkeit ist.
Wo in der Literatur (Steuer) finde ich eine Aussage zu Ihrer Darstellung?
Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Ideell oder Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2022

Dieser Satz ist interessant. Sie sagen, dass generell bei einer nicht kostendeckenden Einnahmen, die Ausgaben, die die Einnahmen übersteigen immer im IB zu buchen sind?

# Nein, nicht generell; nur wenn die Veranstaltung erkennbar aus anderen Quellen finanziert wird.
Eine Rolle spielt das ja nur beim Vorsteuerabzug. Ertragsteuerlich bleibt sich eine Aufteilung zwischen idellem Bereich und Zweckbetrieb ja gleich.