Vereinshaftpflicht
von: Richarde ()
Datum: 10.11.2022
Guten Tag Herr Pfeffer,
wir haben eine Vereinshaftpflicht die auch eine kleinere Anzahl an Vereinsfesten mit abdeckt.
Ich bin mir nicht Sicher ob diese auf die 4752 mit Steuer, auf die 2753 ohne Steuer oder gar 8318 mit Steuer gebucht werden muss - oder ob man die Kosten aufteilt?
Wir sind ein Kulturverein mit einer "Bar" als Geschäftsbetrieb.
Veranstaltungen sind immer Eintritt frei.
Reichen die Angaben aus um eine Einschätzung zu geben?
Vielen Dank und viele Grüße
Richard