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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinshaftpflicht
von: Richarde ()
Datum: 10.11.2022

Guten Tag Herr Pfeffer,

wir haben eine Vereinshaftpflicht die auch eine kleinere Anzahl an Vereinsfesten mit abdeckt.

Ich bin mir nicht Sicher ob diese auf die 4752 mit Steuer, auf die 2753 ohne Steuer oder gar 8318 mit Steuer gebucht werden muss - oder ob man die Kosten aufteilt?

Wir sind ein Kulturverein mit einer "Bar" als Geschäftsbetrieb.
Veranstaltungen sind immer Eintritt frei.

Reichen die Angaben aus um eine Einschätzung zu geben?

Vielen Dank und viele Grüße
Richard

Re: Vereinshaftpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 10.11.2022

Wenn sowohl der Kulturbetrieb als auch die Bar versichert sind, müsste aufgeteilt werden (2753/8318).
Erzielt der Kulturbetrieb keine wirtschaftlichen Einnahmen (= Zweckbetrieb)?

Re: Vereinshaftpflicht
von: Richarde ()
Datum: 10.11.2022

Der Kulturbetrieb erzielt kaum einnahmen.

Selten verleihen wir Technik oder vermieten Räume für Veranstaltungen anderer Vereine.

Diese Einnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit eigenen Veranstaltungen. Unsere Veranstaltungen sind immer Eintritt frei. Einnahmen erzielen wir im IB durch Spenden und im GSB durch Getränkeverkauf.

Re: Vereinshaftpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 10.11.2022

Dann wäre die genannte Aufteilung korrekt.

Re: Vereinshaftpflicht
von: Richarde ()
Datum: 10.11.2022

Super, vielen Dank für Ihre Einschätzung.