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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verzicht auf Erstattung als Spende
von: AMSchulz ()
Datum: 09.11.2022

Eines unserer Mitglieder hat einen für seine Vereinstätigkeit erforderlichen Erste-Hilfe-Kurs besucht und diesen selbst bezahlt. Der Verein würde den gezahlten Betrag normalerweise erstatten. Das Mitglied wünscht, dass der Betrag als Spende geführt und auch im Rahmen der Spendenquittung berücksichtigt wird.

Kann dies - mit dem Beleg, dass der Erste-Hilfe-Kurs erfolgt ist - einfach als Spende gebucht werden, ohne dass es entsprechende Zahlungen gibt, an denen man "entlang buchen" könnte?

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 10.11.2022

Ja, dass geht. Bei solchen Aufwandsspenden fließt natürlich kein Geld. Der Spendenertrag wird gegen den Aufwand für den Kurs gebucht.

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: kine ()
Datum: 30.12.2022

Hallo Herr Pfeffer,

da habe ich noch eine Frage.

Bei Aufwandsspenden buche ich zuerst den Aufwand (Vergütung Platzwart) und dann die Spende, sodass es sich ausgleicht?

Was ist eigentlich, wenn ich das Geld bezahle und 5 Tage später der Betrag 1 zu 1 oder zum Teil als Spende (zurück) kommt.
Ist das dann ein Aufwandsverzicht (Verzicht auf Aufwandsentschädigung) und entspr. in der Spendenbescheinigung zu vermerken?

Gibt es da Faustregeln wie lange der Zeitraum zwischen Auszahlung und der Spende sein darf um noch als Aufwanddspende berücksichtigt zu werden?

In der Buchhaltung bliebe es ja gleich, wenn Annahme oben sitmmt.

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 30.12.2022

Bei Aufwandsspenden buche ich zuerst den Aufwand (Vergütung Platzwart) und dann die Spende, sodass es sich ausgleicht?

# Ja.

Was ist eigentlich, wenn ich das Geld bezahle und 5 Tage später der Betrag 1 zu 1 oder zum Teil als Spende (zurück) kommt.

# Dann ist es eine echte Geldspende und wird entsprechend gebucht.

Gibt es da Faustregeln wie lange der Zeitraum zwischen Auszahlung und der Spende sein darf um noch als Aufwanddspende berücksichtigt zu werden?

# Wenn tatsächlich Geld fließt, ist es keine Aufwandsspende mehr, sondern immer eine Geldspende.

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: kine ()
Datum: 30.12.2022

Vielen Dank und einen Guten Rutsch in das neue, sicherlich wieder spannende, Neue Jahr

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: mojo8 ()
Datum: 01.01.2023

Guten Abend Herr Pfeffer und ein frohes neues Jahr,

zu dieser Thematik hätten wir ebenfalls noch eine Frage.

Wir haben eine Anschaffung getätigt und hierfür eine ordentliche Rechnung inkl. USt. erhalten.
Bei Übergabe der Rechnung sagte uns der Verkäufer, dass er auf einen Teil der Rechnungssumme verzichten würde, wenn er dafür in entsprechender Höhe eine Spendenbescheinigung erhalten könnte.

Hier würden wir dann entsprechend wie folgt vorgehen:
- Kaufpreis inkl. USt. lt. Rechnung: 1000,00€
- Spendenangebot vom Verkäufer: 300,00€
- Datum der Rechnung: 27.12.

Wir haben die verbliebenen 700,00€ mit Wertstellung am 29.12. überwiesen.


Unsere Fragen wären nun:

- Handelt es sich hierbei um eine Aufwandsspende?
- Müsste man auf der Spendenbescheinigung das Kreuz bei "Verzicht auf Aufwendungen" setzen?
- Wäre die Höhe von 300€ als anzugebende Spendensumme im o.g. Fall korrekt?
- Welches Datum nutze ich für die Spendenbescheinigung: Jenes der Rechnung oder jenes der Wertstellung der Überweisung?

Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe.

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 02.01.2023

- Handelt es sich hierbei um eine Aufwandsspende?
# Nein, es handelt sich um eine Geldspende. Aufwandspenden beziehen sich auf Leistungen, nicht auf Rechnungsbeträge für Lieferungen.

- Müsste man auf der Spendenbescheinigung das Kreuz bei "Verzicht auf Aufwendungen" setzen?
# Nein, es ist auch keine Sachspende, weil nicht die Sache gespendet wurde, sondern ein Teilbetrag der Bezahlung.

- Wäre die Höhe von 300€ als anzugebende Spendensumme im o.g. Fall korrekt?
# Ja.

- Welches Datum nutze ich für die Spendenbescheinigung: Jenes der Rechnung oder jenes der Wertstellung der Überweisung?
# Das der Überweisung, weil hier der verringerte Zahlbetrag den für die Spende ausschlaggebenden Vermögenzufluss darstellt.

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: mojo8 ()
Datum: 02.01.2023

Das Kreuz bei "Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" setze ich dann bei "Nein" und behandle die Spende als reine Geldspende.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: xxpublisherxx ()
Datum: 24.01.2023

Guten Tag Herr Pfeffer,

dazu gleich die ergänzenden Fragen von uns:

Ein nebengewerblicher Webdesigner hat uns eine konzipierte Homepage für 2990€ in Rechnung gestellt.
Nachträglich möchte er nun doch auf die Zahlung der Rechnung verzichten.

Unser Weg wäre es die Ausgabe im ideellen Bereich (ohne tatsächliche Geldausgang) zu buchen.
Anschließend nach SKR49 den Aufwendungsverzicht als Aufwandsspende gg. Bescheinigung zu buchen.

1. Frage: Ist diese Vorgehensweise in diese Fall korrekt oder gilt dies ebenfalls als Geldspende?

2. Frage: Wäre es zukünftig sinnvoll dies vorab mit der zuwendenden Person ohne Rechnungsstellung zu kommunizieren und die getätigte Leistung der Zuwendung als Aufwendungsspende zu buchen?
Wenn ja, benötige ich hierfür dann einen Leistungskostennachweis?

Besten Dank vorab!

Re: Verzicht auf Erstattung als Spende
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2023

1. Frage: Ist diese Vorgehensweise in diese Fall korrekt oder gilt dies ebenfalls als Geldspende?

# Ja.

2. Frage: Wäre es zukünftig sinnvoll, dies vorab mit der zuwendenden Person ohne Rechnungsstellung zu kommunizieren und die getätigte Leistung der Zuwendung als Aufwendungsspende zu buchen?

# Ja, weil ja der Zahlungsanspruch geklärt sein muss.

Wenn ja, benötige ich hierfür dann einen Leistungskostennachweis?

# Ja, Art und Umfang des Zahlungsanspruchs müssen nachgewiesen werden. Wie, hängt von der Art der Leistung ab.