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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagen
von: Birgit ()
Datum: 30.10.2022

Hallo Forums-Mitglieder,
kann bzw. muss unser gemeinnütziger Verein (Kultur mit jährlichen Opernaufführungen Satzungszweck) noch für das Veranlagungsjahr 2020 rückwirkend eine zweckgebundene Rücklage für 2021 bilden? Die 2jährige Mittelverwendung konnte 2020 weg. Corona (keine Opernaufführung!) nicht vollzogen werden. In 2022 war die Mittelverwendung jedoch vollkommen aufgebraucht.
Die Körperschaftssteuererklärung 2018-2020 ist noch nicht beim Finanzamt. Die Zustimmung des Vorstands fehlt noch.
Vielen Dank für eure Info.
Birgit

Re: Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2022

Es ist weder nötig noch sinnvoll, Rücklagen zu bilden für Mittel, die nicht mehr vorhanden sind.
Hier geht es nicht darum, Luftbuchungen zu machen. Selbst wenn unzulässige Mittelüberhänge vorhanden sind, wird das Finanzamt (wenn es überhaupt davon erfährt) die Einrichtung lediglich auffordern, diese aufzulösen und schlimmstenfalls eine Frist dafür setzen. Das tut jetzt aber nicht mehr Not.