Re: Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2022
Es ist weder nötig noch sinnvoll, Rücklagen zu bilden für Mittel, die nicht mehr vorhanden sind.
Hier geht es nicht darum, Luftbuchungen zu machen. Selbst wenn unzulässige Mittelüberhänge vorhanden sind, wird das Finanzamt (wenn es überhaupt davon erfährt) die Einrichtung lediglich auffordern, diese aufzulösen und schlimmstenfalls eine Frist dafür setzen. Das tut jetzt aber nicht mehr Not.