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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung übersteigt Ehrenamtspauschale
von: LuHa ()
Datum: 26.10.2022

Hallo,

wir vergüten Helfer im Zweckbetrieb mit einer Aufwandsentschädigung auf Basis der Ehrenamtspauschale. Nun habe ich nach einer längeren Auszeit die Buchhaltung des Vereins übernommen und festgestellt, dass ein Ehrenamtlicher dieses Jahr außergewöhnlich viele Einsätze hatte und insgesamt über das Jahr verteilt etwa 1.100,-€ erhalten hat.

Damit liegt das oberhalb der Ehrenamtspauschale. Muss hier zwingend eine Anmeldung auf Minijob erfolgen? Wird das von den Finanzbehörden verfolgt, sodass wir - da es hier eine einmalige Ausnahme ist - das einfach ausnahmsweise ignorieren können? Kann die Anmeldung auf Minijob auch jetzt, d.h. einige Monate im Nachgang erfolgen?

Gruß

Re: Aufwandsentschädigung übersteigt Ehrenamtspauschale
von: pfeffer ()
Datum: 27.10.2022

Eine Ausnahme für die Überschreitung des Freibetrages gibt es nicht. Der übersteigende Betrag wäre dann abgabenpflichtig. Der Minijob kann auch nachgemeldet werden.
Zu prüfen wäre aber, ob man dem Ehrenamtler eventuell echten Aufwandsersatz (z.B. für Reisekosten) erstatten kann. Das ist zusätzlich zum Freibetrag möglich und steuerfrei.

Re: Aufwandsentschädigung übersteigt Ehrenamtspauschale
von: LuHa ()
Datum: 28.10.2022

Danke für den Hinweis, das ist wahrscheinlich pragmatisch machbar!