Aufwandsentschädigung übersteigt Ehrenamtspauschale
von: LuHa ()
Datum: 26.10.2022
Hallo,
wir vergüten Helfer im Zweckbetrieb mit einer Aufwandsentschädigung auf Basis der Ehrenamtspauschale. Nun habe ich nach einer längeren Auszeit die Buchhaltung des Vereins übernommen und festgestellt, dass ein Ehrenamtlicher dieses Jahr außergewöhnlich viele Einsätze hatte und insgesamt über das Jahr verteilt etwa 1.100,-€ erhalten hat.
Damit liegt das oberhalb der Ehrenamtspauschale. Muss hier zwingend eine Anmeldung auf Minijob erfolgen? Wird das von den Finanzbehörden verfolgt, sodass wir - da es hier eine einmalige Ausnahme ist - das einfach ausnahmsweise ignorieren können? Kann die Anmeldung auf Minijob auch jetzt, d.h. einige Monate im Nachgang erfolgen?
Gruß