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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Getränkekühlschrank
von: erika knobling ()
Datum: 25.10.2022

Hallo,

Der Verein hat einen Kühlschrank angeschafft dieser wird nur im wirtschaftlichen Betrieb verwendet, daher kann sicherlich Vorsteuer geltend gemacht werden.

Der Kühlschrank muss ins Anlagevermögen aufgenommen werden und über 10 Jahre linear abgeschrieben werden.

Wie kann ich das verbuchen?

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Erika Knobling

Re: Getränkekühlschrank
von: pfeffer ()
Datum: 25.10.2022

Ein Vorsteuerabzug besteht nur, wenn der Gastrobereich, in dem der Kühlschrank eingesetzt wird, umsatzsteuerpflichtig ist.

Gebucht wird bei der Anschaffung:
Anlagenkonto (BGA) gegen Finanzkonto (Kasse/Bank)
bei der jährlichen Afa:
Abschreibungen gegen Anlagenkonto (BGA)