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Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: Verein-Bay ()
Datum: 25.10.2022

Für welche konkreten Tätigkeiten kann man Werbegrafiker und Werbedesigner mit der Übungsleiterpauschale entschädigen?

Und geht das dann auch für WEB-Designer?

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. VereinsKnowHow schreibt zwar, dass es möglich ist, wird hier aber leider nicht konkret. Unser Finanzamt nennt ebenfalls keine Fallbeispiele und gibt den "Suchauftrag" zurück an uns. Im Internet finde ich leider auch keine einschlägigen Rechtsentscheidungen.

Viele Grüße
Matt

Re: Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: pfeffer ()
Datum: 25.10.2022

Es geht hier um künsterische Tätigkeiten. Dazu gehört Web- und Printdesign grundsätzlich. Das bloße Contentmanagement fällt aber nicht darunter, auch nicht die Druckabwicklung usf.
Das Problem ist aber oft die Nebenberuflichkeit (max. 14 Stunden pro Woche): Hauptberufliche Designer sind also nicht begünstigt

Re: Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: Verein-Bay ()
Datum: 25.10.2022

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Heißt das, dass ein hauptberuflicher Designer nicht auch nebenberuflich für uns arbeiten kann?
z.B. 3000€ künstlerische Arbeiten via Pauschale, 2000€ weitere Arbeiten Print, Organisation etc.

Unsere Übungsleiter sind teilweise auch hauptberufliche Sportlehrer, da ginge es doch auch, oder?

(Unter EStG § 3 26a finde ich nur die Bedingung "nebenberuflich", keine Angaben, dass sich diese Tätigkeit inhaltlich vom Hauptberuf unterscheiden muss)



Edited 1 time(s). Last edit at 25.10.2022 by Verein-Bay.

Re: Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: pfeffer ()
Datum: 25.10.2022

Für Sie arbeiten schon, aber er kann nicht in den Genuss des Freibetrages kommen.
Die Tätigkeit darf nicht Teil des Hauptberufs sein. Das wird beim Grafikdesigner der Fall sein, beim Sportlehrer eher nicht, weil er im Verein anders tätig wird als in der Schule (andere Teilnehmer, andere pädgogische Anforderungen).

Re: Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: Verein-Bay ()
Datum: 25.10.2022

Und würde die Einschränkung zur inhaltlichen Unterscheidung dann auch für die Ehrenamtspauschale gelten? Wäre diese ebenfalls nicht geeignet, einen hauptberuflichen Künstler zu entschädigen?

- nochmals Danke für die Antworten :)

Re: Übungsleiterpauschale für Künstler auch für Werbedesigner
von: Verein-Bay ()
Datum: 25.10.2022

Zu letzterem habe ich es im Netz gefunden, es ist in der Tat so, wie Sie gesagt haben:

Die Nebenberuflichkeit ist im BMF-Schreiben "Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Anwendungsschreiben zu § 3 Nummer 26a und 26b EStG" vom 21.11.2014 definiert.

Mehrere gleichartige Tätigkeiten sind zusammenzufassen, wenn sie sich nach der Verkehrsanschauung als Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen [...]. Eine Tätigkeit wird nicht nebenberuflich ausgeübt, wenn sie als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist.