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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerarten: Körperschaftssteuer & Co.
von: mojo8 ()
Datum: 19.10.2022

Guten Tag,

gerne möchte ich mich für meinen gem. Verein erkundigen, ab wann u.a. Körperschaftssteuer anfällt. Leider finde ich hierzu unterschiedliche Angaben, sodass ich mir unsicher bin.

- Fällt diese erst an, sobald man im wGb einen Umsatz von mindestens 45.000€ und dabei einen Gewinn von über 5000€ hat?

- Oder fällt diese schon an, wenn man im wGb unabhängig von Umsatzgrenzen einen Gewinn von mehr als 5000€ hat?


Darüber hinaus: Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Vereinen und welche Grenzen gelten hier aktuell?


Vielen Dank für Ihre Mühe.

Re: Steuerarten: Körperschaftssteuer & Co.
von: pfeffer ()
Datum: 19.10.2022

- Fällt diese erst an, sobald man im wGb einen Umsatz von mindestens 45.000€ und dabei einen Gewinn von über 5000€ hat?

# So ist es.

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Vereinen und welche Grenzen gelten hier aktuell?

# Für die Gewerbesteuer gelten ebenfalls die o.g. Grenzen.
Bei der Umsatzsteuer gibt es als allgemeine Befreiungsregelung nur die Kleinunternehmergrenze (22.000 Euro im Vorjahr). Wegen der speziellen Steuerbefreiungen muss man darüber hinaus genauer hinschauen.