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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: Vereinsmensch ()
Datum: 17.10.2022

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Arbeit, das Abo lohnt sich seit Jahren.

Folgende Situation:
in unserem gemeinnützigen Verein haben wir in den vergangenen Jahren im Vergleich zu unserer ideellen und zweckwirtschaftlichen Betätigung nie einen größeren Wirtschaftsbetrieb unterhalten.

Nun würden wir uns gern regelmäßiger an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, um Aufträge im Bereich der Organisation von Bürgerbeteiligungsprozessen zu generieren. Die Tätigkeiten in diesen Aufträgen entsprechen dabei unserer Satzung. Die Einordnung in den wirtschaftlichen Bereich geschieht nur, weil wir dabei mit nicht steuerbegünstigen Unternehmen konkurrieren. Solche Aufträge haben wir in der Vergangenheit nur unregelmäßig angenommen, es überwogen geförderte Projekte im ideellen Bereich und Tätigkeiten im Zweckbetrieb (z.B. Bildungsveranstaltungen).

Die Gewinne würden für unsere zweckgemäße Tätigkeit verwendet werden. Bedingt durch den Zeitpunkt der Rechnungsstellung könnte es aber dazu kommen, dass in einem Geschäftsjahr große Umsätze in diesen Aufträgen erzielt würden, möglicherweise in ähnlicher Höhe wie die steuerbegünstigten Einnahmen.

Kann eine solche Vorgehensweise schädlich für unsere Gemeinnützigkeit sein?

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022

Die Frage ist hier zunächst, in welcher Weise die Organisation von Bürgerbeteiligungsprozessen den Satzungszwecken entspricht. Einen einschlägigen gemeinnützigen Katalogzweck gibt es hier ja nicht.
Bei Zweckbetrieben nach § 66 bis 68 Abgabenordnung spielt die Konkurrenz zu nicht begünstigten Betrieben keine Rolle. Das gilt z.B., für Bildungsveranstaltungen.

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: Vereinsmensch ()
Datum: 17.10.2022

Danke erstmal. Wäre dir Frage nach der Einordnung als satzungsgemäße Tätigkeit etwas, was wir unser Finanzamt fragen sollten? Es geht bei uns um die bürgerschaftliche Mitgestaltung des städtischen Raums in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung.

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022

Begünstigt ist ja nicht die bürgerschaftliche Mitgestaltung des städtischen Raumsm, sondern die Aktivitäten im Bereich der Kunst und Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung.
Das wären grundsätzlich alles besondere Zweckbetriebe, bei denen die Konkurrenzklausel keine Rolle spielt.
Wie sehen denn die Aktivitäten konkret aus?

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: Vereinsmensch ()
Datum: 17.10.2022

Es geht z.B. in einem einzelnen potentiellen Auftrag um moderierte Workshops mit Bürger:innen in denen sie Anregungen geben können für die Gestaltung von Grünflächen oder Spielplätzen, praktische Gestaltungsworkshop, niederschwellige Veranstaltungen vor Ort (Stände mit Kinderspielen und Abfrage von Wünschen), aber auch um die Erstellung von Konzepten für die spätere Planung auf Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung. Es ist immer eine Vielzahl von verknüpften Maßnahmen, die sich schwer im gesamten einordnen lassen. Viele unserer Projekte berühren auch mehrere unserer Vereinszwecke nach AO.

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb schädlich für Gemeinnützigkeit?
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022

Ja, das ist dann schwierig. Es wäre jede Maßnahme danach steuerlich einzuordnen bzw. aufzuteilen, inwieweit sie konkret die Satzungszwecke umsetzt.