Re: Weihnachtsfeier / Tombola verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022
Die nicht alkoholischen Getränke und das Programm, wie Fotobox Musik etc zahlt der Verein , wie buche ich das denn? Als Mitgliederpflege?
# Genau und hier gilt die 40/60-Euro-Grenze. Es muss hier aber nicht unterschieden werden zwischen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke.
Wenn das Essen defizitär ist, kann man das auch Anteilig in Wirtschaftlichen Betrieb und anteilig in den idellen verrechnen? oder ist das verboten?
# Wenn ein Teil über die Mitgliederverpflege verrechnet wird, wären die Augaben anteilig im ideellen Bereich zu buchen.
Dafür wollen wir 100x 5 Euro Gutscheine für unseren eigenen Merchshop ausgeben.
Ich würde dann quasi einen Erlös von 500 Euro buchen auf dem Konto Erlöse Merch, und dann Ausgaben auf dem Konto Ausgaben für Tombola?
# Ja, aber die Ausgaben für den Merchshop werden erst gebucht, wenn die Gutscheie eingelöst werden
Kann ich dann die Ausgaben mit 19% Vorsteuer abziehen? oder wie läuft sowas?
# Ja, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind (also kein Kleinunternehmer).
Etwaige Tombola Gewinne, die ich kaufe, kann ich da auch die Vorsteuer ziehen?
# Bei Umsatzsteuerpflicht der Tombola schon.