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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weihnachtsfeier / Tombola verbuchen
von: DominikB ()
Datum: 17.10.2022

Guten Tag,

wir machen im November eine Weihnachtsfeier.
Die Teilnehmer zahlen für das Essen und alkoholische Getränke einen Betrag X
Ich würde diese Erlöse und die dazugehören Kosten in den Wirtschaftlichen Betrieb buchen zu 19% und die Ausgaben dazu auch.

Die nicht alkoholischen Getränke und das Programm, wie Fotobox Musik etc zahlt der Verein , wie buche ich das denn? Als Mitgliederpflege?

Wenn das Essen defizitär ist, kann man das auch Anteilig in Wirtschaftlichen Betrieb und anteilig in den idellen verrechnen? oder ist das verboten?

Zudem machen wir eine Tombola.
Dafür wollen wir 100x 5 Euro Gutscheine für unseren eigenen Merchshop ausgeben.
So einen Sachverhalt hatte ich noch nie.
Ich würde dann quasi einen Erlös von 500 Euro buchen auf dem Konto Erlöse Merch, und dann Ausgaben auf dem Konto Ausgaben für Tombola?
Kann ich dann die Ausgaben mit 19% Vorsteuer abziehen? oder wie läuft sowas?

Etwaige Tombola Gewinne, die ich kaufe, kann ich da auch die Vorsteuer ziehen?

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Weihnachtsfeier / Tombola verbuchen
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022

Die nicht alkoholischen Getränke und das Programm, wie Fotobox Musik etc zahlt der Verein , wie buche ich das denn? Als Mitgliederpflege?

# Genau und hier gilt die 40/60-Euro-Grenze. Es muss hier aber nicht unterschieden werden zwischen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränke.

Wenn das Essen defizitär ist, kann man das auch Anteilig in Wirtschaftlichen Betrieb und anteilig in den idellen verrechnen? oder ist das verboten?

# Wenn ein Teil über die Mitgliederverpflege verrechnet wird, wären die Augaben anteilig im ideellen Bereich zu buchen.

Dafür wollen wir 100x 5 Euro Gutscheine für unseren eigenen Merchshop ausgeben.
Ich würde dann quasi einen Erlös von 500 Euro buchen auf dem Konto Erlöse Merch, und dann Ausgaben auf dem Konto Ausgaben für Tombola?

# Ja, aber die Ausgaben für den Merchshop werden erst gebucht, wenn die Gutscheie eingelöst werden


Kann ich dann die Ausgaben mit 19% Vorsteuer abziehen? oder wie läuft sowas?

# Ja, wenn sie umsatzsteuerpflichtig sind (also kein Kleinunternehmer).

Etwaige Tombola Gewinne, die ich kaufe, kann ich da auch die Vorsteuer ziehen?

# Bei Umsatzsteuerpflicht der Tombola schon.