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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: Michael Trösken ()
Datum: 16.10.2022

Hallo Herr Pfeffer,
wir sind eine gemeinnützige Rettungsorganisation und laden unsere Mitglieder im Sommer auch mal zu einer Grillveranstaltung ein, wo sie sich mit einem finanziellen Eigenanteil beteiligen.

1.Die Ausgaben dafür (Grillfleisch, Getränke) verbuche ich im ideellen Bereich als Mitgliederpflege (28000), richtig?

2. Dabei muss ich aufpassen, dass ich die 40 bzw 60 Eur nicht überschreite. Wie berechnet das Finanzamt diesen Betrag: Wird die Gesamtzahl aller Mitglieder oder die Zahl der tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen Mitglieder zugrunde gelegt?

4. Wo kann ich den Eigenanteil, den jedes Mitglied zu entrichten hat, verbuchen: Eintrittsgelder (60100)?

Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: pfeffer ()
Datum: 16.10.2022

1.Die Ausgaben dafür (Grillfleisch, Getränke) verbuche ich im ideellen Bereich als Mitgliederpflege (28000), richtig?
# Ganz richtig

2. Dabei muss ich aufpassen, dass ich die 40 bzw 60 Eur nicht überschreite. Wie berechnet das Finanzamt diesen Betrag: Wird die Gesamtzahl aller Mitglieder oder die Zahl der tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen Mitglieder zugrunde gelegt?
# Es wird auf die tatsächlich anwesenden Mitglieder bezogen.

4. Wo kann ich den Eigenanteil, den jedes Mitglied zu entrichten hat, verbuchen: Eintrittsgelder (60100)?
# Nein, das wäre ein "gesellige Veranstaltung", die fällt in den steuerpflichtigen Bereich.

Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: Michael Trösken ()
Datum: 17.10.2022

Danke für die schnellen Antworten.
Bei 3. gibt es auch keine Alternative sich aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb herauszuhalten? Ich scheue mich ein wenig davor diesen Bereich zu bebuchen - bislang haben wir uns immer nur im ideelen Bereich und Zweckbetrieb getummelt.

Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2022

Wenn es sonst keine Einnahmen im steuerpflichtigen Bereich gibt, macht das die Sache um so einfacher, weil Sie sicher unterhalb der Besteuerungsgrenzen bleiben. Also, keine Scheu!

Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: Michael Trösken ()
Datum: 18.10.2022

Eine Frage hätte ich noch zu den 40 bzw 60 EUR:
Kann ich den Betrag, mit dem sich die Mitglieder an der Grillveranstaltung beteiligen, von den 40/60 EUR abziehen? Ist diese Eigenbeteiligung für das FA überhaupt direkt ersichtlich, wenn ich die Ausgaben als Mitgliederbetreuung im ideellen Bereich und die Einnahmen als Eintrittsgeld für gesellige Veranstaltungen im wirt. Geschäftsbetrieb buche?

Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: pfeffer ()
Datum: 18.10.2022

Kann ich den Betrag, mit dem sich die Mitglieder an der Grillveranstaltung beteiligen, von den 40/60 EUR abziehen?

# Ja.
Ist diese Eigenbeteiligung für das FA überhaupt direkt ersichtlich, wenn ich die Ausgaben als Mitgliederbetreuung im ideellen Bereich und die Einnahmen als Eintrittsgeld für gesellige Veranstaltungen im wirt. Geschäftsbetrieb buche?

# Doch. Die Ausgaben für die Veranstaltung werden ja auch aufgeteilt, zum einen in "Kosten der Mitgliederpflege", zum anderen als Wareneinkauf für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Entscheidend ist, dass diese Kosten der Mitgliederpflege in einer angemessenen Relation zu Mitgliederzahl stehen.