Re: Feierlichkeiten ohne besonderen Anlass
von: pfeffer ()
Datum: 16.10.2022
1.Die Ausgaben dafür (Grillfleisch, Getränke) verbuche ich im ideellen Bereich als Mitgliederpflege (28000), richtig?
# Ganz richtig
2. Dabei muss ich aufpassen, dass ich die 40 bzw 60 Eur nicht überschreite. Wie berechnet das Finanzamt diesen Betrag: Wird die Gesamtzahl aller Mitglieder oder die Zahl der tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen Mitglieder zugrunde gelegt?
# Es wird auf die tatsächlich anwesenden Mitglieder bezogen.
4. Wo kann ich den Eigenanteil, den jedes Mitglied zu entrichten hat, verbuchen: Eintrittsgelder (60100)?
# Nein, das wäre ein "gesellige Veranstaltung", die fällt in den steuerpflichtigen Bereich.