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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kooperation mit externen Fachkräften
von: Frau Schmitt ()
Datum: 13.10.2022

Guten Tag,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben eine Beratungsstelle. In manchen Fällen ist es geboten, therapeutische Fachkräfte hinzuzuziehen. Da unser Beratungsangebot kostenfrei ist und auch die therapeutische Konsultation (keine Therapie) für unsere Klient*innen kostenfrei ist, stellt sich die Frage nach der Abrechnung für die therapeutischen Fachkräfte. Sie sind bereit, einen geringen Pauschalbetrag zu nehmen, was deutlich günstiger ist als nach GO abzurechnen.

Die Tätigkeiten der Psychotherapeut*innen umfassen z.B. ein oder mehrere Gespräche mit den Klient*innen, Beratung unserer Mitarbeiter*innen oder ggf. Begleitung zu Terminen (Reisekosten).

Brauchen wir eine schriftliche Vereinbarung? Reicht es, wenn sie uns eine Rechnung stellen? Den Aufwand würde ich im ideellen Bereich verorten, da die Betreuung und Stabilisierung von Klienten satzungsgemäße Aufgaben sind.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank schon mal!

Re: Kooperation mit externen Fachkräften
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2022

Brauchen wir eine schriftliche Vereinbarung?
Reicht es, wenn sie uns eine Rechnung stellen?

# Grundsätzlich genügt eine Rechnung, wenn aus der alle erforderlichen Daten hervorgehen.


Den Aufwand würde ich im ideellen Bereich verorten, da die Betreuung und Stabilisierung von Klienten satzungsgemäße Aufgaben sind.

# Ganz richtig, es werden hier ja keine wirtschaftlichen Einnahme erzielt.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

# Wenn die Tätigkeiten dem Satzungszweck entsprechen, sehe ich da weiter keine Probleme.

Re: Kooperation mit externen Fachkräften
von: Frau Schmitt ()
Datum: 14.10.2022

Vielen Herzlichen Dank für die rasche Rückmeldung!