Re: Ausgaben für Hilfskräfte
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2022
Die Speisen und Getränke kosten auch nichts und der Eintritt ist auch frei.
# Dann ist es kein aber Zweckbetrieb, sondern ideeller Bereich.
Ferner könnte ich die Ehrenamtspauschale wohl nicht ansetzen, da die Servicekräfte gar keine Vereinsmitglieder sind. Oder geht das auch bei nicht Vereinsmitgliedern.
# Die Mitgliedschaft spielt hier keine Rolle.
Nun habe ich natürlich nach der korrekten Abrechnungsart gefragt. Nur möchte ich einen Verein sehen, der für externe Hilfen diesen Aufwand betreibt. Sog. kleine Aufwandsentschädigungen für z.B. Schüler, die bei einem Sportfest helfen etc. werden dort wohl auch eher per Ausgabenbeleg gezahlt.
# Es kommt darauf an, wie hoch die Zahlungen sind. Bei sehr geringen Zahungen entsteht kein Arbeitsverhältnis. Dann liegen sonstige Einkünften vor, die bis 256 Euro im Jahr steuerfrei sind.
Da aber der Ehrenamtsfreibetrag in Frage kommt, wäre das Problem ja gelöst, solange die Zahlungen nicht über 840 Euro im Jahr liegen.