Einnahmen Gästezimmer und Essensausgabe
von: Sanuk ()
Datum: 30.07.2015
Wir sind eine Freikirche und ein gemeinnütziger Verein. Wir haben in Kürze 3 kleine Gästezimmer, in denen Besucher der Kirchengemeinde übernachten können. Außerdem planen wir, nach den Gottesdiensten Kaffee, Getränke und kleine Speisen anzubieten.
Müssen wir dazu irgendwelche Bestimmungen (steuerlich und sonstige) beachten? Dürfen wir für die Übernachtung, sowie Getränke und kleine Speisen nur freiwillige Spenden verlangen, oder ist es erlaubt, feste Preise zu verlangen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Sanuk