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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahmen Gästezimmer und Essensausgabe
von: Sanuk ()
Datum: 30.07.2015

Wir sind eine Freikirche und ein gemeinnütziger Verein. Wir haben in Kürze 3 kleine Gästezimmer, in denen Besucher der Kirchengemeinde übernachten können. Außerdem planen wir, nach den Gottesdiensten Kaffee, Getränke und kleine Speisen anzubieten.
Müssen wir dazu irgendwelche Bestimmungen (steuerlich und sonstige) beachten? Dürfen wir für die Übernachtung, sowie Getränke und kleine Speisen nur freiwillige Spenden verlangen, oder ist es erlaubt, feste Preise zu verlangen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Sanuk

Re: Einnahmen Gästezimmer und Essensausgabe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.07.2015

Um Spenden würde es sich wegen der Gegenleistung ohnehin nicht handelt. Das sind Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wegen der Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro wird das ertragssteuerlich keine Folgen haben. Zu beachten wäre die Umsatzsteuerpflicht (wenn die Umsätze über 17.500-Euro steigen).
Außerdem wären die entsprechende Meldpflichten beim Gewerbeamt zu beachten. Bei nennenwertem Umfang wäre auch die Gastättenerlaubnis ein Thema.