Re: Tagesausflug des Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.07.2015
Zunächst wundert mich, dass die Geselligkeit Satzungszweck ist. Das wäre nicht gemeinnützigkeitskonform.
Wenn die Mitglieder die entstehenden Kosten nicht direkt begleichen, sondern der Verein und er dafür Zahlungen von den Mitgliedern erhält, gehört das in die Buchhaltung des Vereins. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, das nicht aufzunehmen.