Erstattung Fahrkosten
von: Tilly ()
Datum: 05.07.2015
Hallo Herr Pfeffer,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger Tierschutzverein, der sich um Wellensittiche kümmert.
Wir haben zwei Pflegestellen für die Wellis, im Ruhrgebiet und in Norddeutschland. Da die Pflegestelle für die Vögel im Ruhrgebiet voll ist, mussten zwei Vögel nach Norddeutschland gefahren werden. Den größten Teil der Strecke wurde mit einer kostenlosen Mitfahrgelegenheit organisiert. Ungefähr 100 km musste aber die Vereinskollegin aus Norddeutschland der Mitfahrgelegenheit entgegenfahren.
Können hier Fahrkosten anteilig erstattet werden und wenn ja in welcher Höhe?