Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: pfeffer ()
Datum: 09.11.2022
Da der Trainer gemeinsam angestellt wird, entsteht eine GbR. Dann sind es Binnenleistungen. Wichtig wäre dann aber, das nicht als Umsatz zu verbuchen, sondern als Einlage o.ä.
Hier muss dann aber die GbR als eigenes Rechtssubjekt auftreten. Das Geld geht also nicht direkt an den anderen Verein, sondern an die GbR und von dieser an den Verein.