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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Weiterberechnung Trainergehalt
von: Sascha Kühl ()
Datum: 21.08.2022

Hallo zusammen,

wir gehen mit einem anderen Verein (beide gemeinnützig) in eine Spielgemeinschaft und unser Verein hat einen Trainer eingestellt (Betrag liegt über der ÜL-Pauschale), der letztlich für beide Vereine Leistungen erbringt. Die Lohnkosten sollen zu 50% an den anderen Verein weiterberechnet werden.

Muss bei der Weiterberechnung umsatzsteuerlich etwas Besonderes beachtet werden (bei den Heimspielen beider Vereine werden steuerpflichtige Eintrittsgelder generiert)?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2022

Generell ist die Personalüberlassung umsatzsteuerpflichtig. Die Frage ist, ob man das gesellschaftsrechtlich organisieren kann. Innerhalb einer GbR wären dass Binnenleistungen, die steuerfrei sein können.

Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: Sascha Kühl ()
Datum: 22.08.2022

Reicht ein Kooperationsvertrag zwischen beiden Vereinen aus, um das gesellschaftsrechtlich zu organisieren?

Eine GbR werden wir ggf. erst im nächsten Jahr gegründet haben.

Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2022

Ein Kooperationsvertrag kann vieles sein. Umsatzsteuerlich ist wichtig, dass sich hier keine selbstständigen Organsationen als Leistungserbringer und -empfänger gegenüberstehen.

Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: Sascha Kühl ()
Datum: 09.11.2022

Im Kooperationsvertrag steht ausdrücklich drin, dass die Kooperationspartner einen gemeinsamen Trainer einstellen und die Kosten gleichmäßig auf die Kooperationspartner aufgeteilt werden.

Der Trainer ist beim Verein A angestelt und bekommt über diesen Verein sein Gehalt ausbezahlt.
Der Verein B zahlt seinen Anteil an den Verein A.

Wäre unter diesen Bedingungen die "Weiterberechnung" umsatzsteuerfrei?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Weiterberechnung Trainergehalt
von: pfeffer ()
Datum: 09.11.2022

Da der Trainer gemeinsam angestellt wird, entsteht eine GbR. Dann sind es Binnenleistungen. Wichtig wäre dann aber, das nicht als Umsatz zu verbuchen, sondern als Einlage o.ä.
Hier muss dann aber die GbR als eigenes Rechtssubjekt auftreten. Das Geld geht also nicht direkt an den anderen Verein, sondern an die GbR und von dieser an den Verein.