Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 05.02.2015

Die Einordnung von Mitgliedsbeiträgen in den ideellen Bereich ist (fast) unumstritten.

Zum Thema "Vereinsfremde gegen einen kleinen Beitrag als Tagesmitglieder zu bezeichnen", habe ich nicht allzu viele Informationen gefunden.

Ich habe in Erinnerung vor 1 1/2 Jahren Informationen gefunden zu haben, dass Tagesmitgliedsbeiträge oder Gastspielergebühren in den ideellen Bereich eingeordnet werden können, finde Sie allerdings nicht wieder. Vor ein paar Tagen habe ich einen Beitrag/Artikel gefunden, der die Tagesmitgliedschaften in den Zweckbetrieb einordnet.

Doch wenn, ordentliche Mitglieder kostenfreien Zugang zu den Sportgeräten des Vereins haben und Tagesmitglieder Anspruch auf genau diese Leistung haben, wo unterscheiden die beiden Mitgliedschaften sich dann?

Der einzige Unterschied wäre, dass das ordentliche Mitglied an Mitgliederversammlungen teilnehmen kann und das Tagesmitglied nicht.

Re: Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.02.2015

Es gibt einen ganz neuen Erlass des BMF. Das geht sogar noch weiter: Die Beiträge aus diesen Tagesmitgliedschaften fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Der Grund: Hier liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor.
Echte Mitgliedsbeitrräge kann man so oder so nicht annehmen, weil der Bezug zur Einzelleistung zu offensichtlich ist.

Re: Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 06.02.2015

Demnach sind Tagesmitgliedschaften eigentlich Gebühren oder Eintrittsgelder, die einer direkten Leistung (Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb) gegenüber stehen.

Warum können dann ordentliche Mitglieder im ideellen Bereich einzuordnen, wo doch die Mitglieder in jedem Verein Rechte und Berechtigungen haben, die Nichtmitglieder nicht haben?

Re: Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2015

Ganz richtig, die Beiträge für Tagesmitgliedschaften sind Entgelte für die Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb.

"Warum können dann ordentliche Mitglieder im ideellen Bereich einzuordnen, wo doch die Mitglieder in jedem Verein Rechte und Berechtigungen haben, die Nichtmitglieder nicht haben?"

Das ist ein von der Rechtsprechung überholte Auffassung der Finanzverwaltung. Der Ansatz der Finanzverwaltung ist, dass Zahlungen, die pauschal für die Mitgliedschaft erfolgen, keine Entgelte sein sollen. Das haben EuGH und BFH seit längerer Zeit revidiert.

Die Sache ist letztendlich eine politische: Es ist nicht gewünscht, dass auf Mitgliedsbeiträge Umsatzsteuer anfällt. Steuersystematisch ist das nicht nachvollziehbar.
Der Missbrauch soll aber eingedämmt werden. Deshalb gilt die Begünstigung nur für "echte" Mitglieder.

Re: Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: WilliamSpiderWeb ()
Datum: 10.02.2015

Vielen Dank für die Erklärung