Re: Mitglieder -vs- Tagesmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.02.2015
Ganz richtig, die Beiträge für Tagesmitgliedschaften sind Entgelte für die Teilnahme am Trainings- oder Spielbetrieb.
"Warum können dann ordentliche Mitglieder im ideellen Bereich einzuordnen, wo doch die Mitglieder in jedem Verein Rechte und Berechtigungen haben, die Nichtmitglieder nicht haben?"
Das ist ein von der Rechtsprechung überholte Auffassung der Finanzverwaltung. Der Ansatz der Finanzverwaltung ist, dass Zahlungen, die pauschal für die Mitgliedschaft erfolgen, keine Entgelte sein sollen. Das haben EuGH und BFH seit längerer Zeit revidiert.
Die Sache ist letztendlich eine politische: Es ist nicht gewünscht, dass auf Mitgliedsbeiträge Umsatzsteuer anfällt. Steuersystematisch ist das nicht nachvollziehbar.
Der Missbrauch soll aber eingedämmt werden. Deshalb gilt die Begünstigung nur für "echte" Mitglieder.