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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Drucker für den Verein
von: Th. Krämer ()
Datum: 20.05.2022

Hallo,
ich kaufe für den Verein einen Drucker.
Preis 555€. Wir sind gemeinnützig.
Wie muss/darf ich die Rechnung verbuchen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Drucker für den Verein
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2022

Die Frage verstehe ich jetzt nicht: Auf welches Konto? Umsatzsteuerliche Behandlung? Oder was ist gemeint?

Re: Drucker für den Verein
von: Th. Krämer ()
Datum: 20.05.2022

Nein. Ob ich den Betrag direkt und zu 100% im Zweckbetrieb belasten darf oder muss ich was mit AFA und Anlagevermögen machen?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Drucker für den Verein
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2022

Bei dem Betrag (bis 800 Euro) netto muss nicht abgeschrieben werden. Die Zuordnung hängt von der Nutzung ab.

Re: Drucker für den Verein
von: Th. Krämer ()
Datum: 20.05.2022

Ich dachte auch jetzt, dass es doch ein GWG ist.
Demnach verbuche ich den Betrag zu 100% gegen das Konto 0340 Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen. Und von dort dann zu 100% gegen 6285 Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter im Zweckbetrieb?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer



Edited 1 time(s). Last edit at 20.05.2022 by Th. Krämer.

Re: Drucker für den Verein
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2022

Nein, bei Sofortabschreibung wird nicht gegen ein Anlagenkonto gebucht.

Re: Drucker für den Verein
von: Th. Krämer ()
Datum: 20.05.2022

Hm. OK würde ich anders einschätzen, da sonst keiner weiß, dass dem Verein ein Drucker gehört.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Drucker für den Verein
von: pfeffer ()
Datum: 20.05.2022

Die Aufnahme in ein Vermögensverzeichnis ist eine anders Sache. Das müsste gemacht werden, wegen des Nachweises der Mittelverwendung.