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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
zeitnahe Mittelverwendung
von: Tom_Muc ()
Datum: 04.04.2022

Hallo,

kleine Vereine (45.000€-Grenze) unterliegen seit 2020 nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.

Unterliegen Mittel, die aus den Jahren vor 2020 noch vorhanden sind, dann auch nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung?

Vielen Dank und Gruß

Tom

Re: zeitnahe Mittelverwendung
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2022

Nein, das wird immer auf das jeweilige Jahr bezogen betrachtet. Das hat die Finanzverwaltung klargestellt.