zeitnahe Mittelverwendung
von: Tom_Muc ()
Datum: 04.04.2022
Hallo,
kleine Vereine (45.000€-Grenze) unterliegen seit 2020 nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.
Unterliegen Mittel, die aus den Jahren vor 2020 noch vorhanden sind, dann auch nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung?
Vielen Dank und Gruß
Tom