Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: Hellweg ()
Datum: 30.03.2022

Guten Abend,

der IKR 49 sieht die Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bei Konto 5310, also "Zweckbetrieb Sportliche Veranstaltung". Ist ein regelmäßiges Training (wöchentlich) eine sportliche Veranstaltung? Oder gehört diese eher dem ideellen Bereich zugeordnet, wo ich dann ein zusätzliches Konto einrichten muss?

Ist regelmäßiges Training immer ein "Kurs"?

Besten Dank

W. Hellweg

Re: Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2022

Ist ein regelmäßiges Training (wöchentlich) eine sportliche Veranstaltung?

# Ja.

Oder gehört diese eher dem ideellen Bereich zugeordnet, wo ich dann ein zusätzliches Konto einrichten muss?

# Das kommt darauf an, ob mit den Training direkte Einnahmen (Teilnahmegebühren) erzielt werden.

Ist regelmäßiges Training immer ein "Kurs"?

# Dieser Begriff spielt steuerliche keine Rolle. Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlichen Geschäftbetrieb (= Einnahmeerzielung)

Re: Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: Hellweg ()
Datum: 01.04.2022

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Das hat mich etwas irritiert:

> # Dieser Begriff spielt steuerliche keine Rolle.> Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlichen> Geschäftbetrieb (= Einnahmeerzielung)


Wir haben beim "normalen" Training ja keine Absicht zur Einnahmeerzielung. Ich gehe aufgrund von verschiedenen Dokumentationen trotzdem davon aus, dass ich die Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter in der Kontenklasse 5 buche, oder?

Danke



pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ist ein regelmäßiges Training (wöchentlich) eine
> sportliche Veranstaltung?
>
> # Ja.
>
> Oder gehört diese eher dem ideellen Bereich
> zugeordnet, wo ich dann ein zusätzliches Konto
> einrichten muss?
>
> # Das kommt darauf an, ob mit den Training direkte
> Einnahmen (Teilnahmegebühren) erzielt werden.
>
> Ist regelmäßiges Training immer ein "Kurs"?
>
> # Dieser Begriff spielt steuerliche keine Rolle.
> Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlichen
> Geschäftbetrieb (= Einnahmeerzielung)

Re: Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2022

Wir haben beim "normalen" Training ja keine Absicht zur Einnahmeerzielung.

# Auf die Absicht kommt es nicht an, sondern auf die tatsächliche Einnahmenerzielung. Wenn die fehlt, dann haben Sie auch keinen Zweckbetrieb.



Edited 1 time(s). Last edit at 01.04.2022 by pfeffer.

Re: Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: Hellweg ()
Datum: 02.04.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wir haben beim "normalen" Training ja keine
> Absicht zur Einnahmeerzielung.
>
> # Auf die Absicht kommt es nicht an, sondern auf
> die tatsächliche Einnahmenerzielung. Wenn die
> fehlt, dann haben Sie auch keinen Zweckbetrieb.

Jetzt hat es geklingelt. Vielen Dank